Ein Drittschaden in der Luftfahrtversicherung bezieht sich auf Schäden, die von einem Dritten, also einer Person oder einem Unternehmen, verursacht wurden, die nicht zum Besitz, Betrieb oder zur Kontrolle des Flugzeugs gehören. Um gegen Drittschäden abgesichert zu sein, wird eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Beispiele für Drittschäden in der Luftfahrt können unter anderem Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen, entstandene Verletzungen oder Schäden an Eigentum von Personen sein, die sich am Boden aufhalten, sowie Schäden an anderen Flugzeugen oder deren Passagieren. Drittschäden können im Zusammenhang mit unterschiedlichen Ereignissen auftreten, wie beispielsweise während des Betriebs oder der Landung des Flugzeugs, oder auch wegen abgeworfener Teile oder Materialien aus dem Flugzeug auf dem Boden.