Zunächst klären wir vielleicht, was genau mit dem Begriff Wiederbeschaffungswert gemeint ist:
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer benötigt, um ein gleichwertiges Flugzeug zu erwerben. Bei Bedarf kann ein Luftfahrt-Sachverständiger mit einer gut geführten L-Akte und allen notwendigen Unterlagen ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes erstellen. Dieses Honorar ist eine lohnende Investition, insbesondere im Falle eines Schadens. Möglicherweise kann auch der Hersteller, LTB oder Musterbetreuer kostenlos und unverbindlich unterstützen. Wenn sich der Wiederbeschaffungswert geändert hat und Sie schon Kunde bei uns sind, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert, damit wir die Kaskoversicherung an den neuen Wert anpassen können.
Ein gemeinsames Üben macht nicht nur Freude, sondern trägt ebenso zur erhöhten Sicherheit im Flugverkehr bei. Wie wäre es, einige Übungsflüge gemeinsam mit einem Fluglehrer oder Instruktor durchzuführen? Dies könnte Ihnen dabei helfen, Ihre Fertigkeiten zu optimieren und auf den aktuellen Stand zu bringen. Zudem haben Sie so die Möglichkeit, wertvolle Ratschläge und Kniffe von versierten Flugzeugführern zu erlernen.
So, aber jetzt wünschen wir Ihnen wunderschöne Flüge in der neuen Flugsaison. Und wenn Sie noch Fragen rund um Ihre Luftfahrtversicherung haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns einfach!
Ihr Team von Luftfahrtversicherung24.de
Adrian Gutzweiler
Versicherungsmakler
GmbH & CO. KG
Luftfahrt- und Flugzeug-
versicherungen
Johannes-Brahms-Straße 3
79189 Bad Krozingen
Tel. 0761 888662-0
Fax 0761 888662-22
info(at)gutzweiler.de
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Bei einem akuten Schadensfall
Tel. 0761 888662-11
(außerhalb der Bürozeiten)
oder zur Online Schadensmeldung