Mit dem Frühling beginnt auch die neue Flugsaison und für alle Luftfahrtbegeisterten ist es endlich wieder Zeit, in die Lüfte zu steigen. Bevor Sie jedoch abheben, bitten wir Sie, sich mit den folgenden zwei Fragen auseinanderzusetzen:
- Stimmt der aktuell versicherte Wiederbeschaffungswert Ihrer Kaskoversicherung?
Zunächst klären wir vielleicht, was genau mit dem Begriff Wiederbeschaffungswert gemeint ist:
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer benötigt, um ein gleichwertiges Flugzeug zu erwerben. Bei Bedarf kann ein Luftfahrt-Sachverständiger mit einer gut geführten L-Akte und allen notwendigen Unterlagen ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes erstellen. Dieses Honorar ist eine lohnende Investition, insbesondere im Falle eines Schadens. Möglicherweise kann auch der Hersteller, LTB oder Musterbetreuer kostenlos und unverbindlich unterstützen. Wenn sich der Wiederbeschaffungswert geändert hat und Sie schon Kunde bei uns sind, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert, damit wir die Kaskoversicherung an den neuen Wert anpassen können.
- Wie sieht Ihr aktueller Trainingsstand aus?
Ein gemeinsames Üben macht nicht nur Freude, sondern trägt ebenso zur erhöhten Sicherheit im Flugverkehr bei. Wie wäre es, einige Übungsflüge gemeinsam mit einem Fluglehrer oder Instruktor durchzuführen? Dies könnte Ihnen dabei helfen, Ihre Fertigkeiten zu optimieren und auf den aktuellen Stand zu bringen. Zudem haben Sie so die Möglichkeit, wertvolle Ratschläge und Kniffe von versierten Flugzeugführern zu erlernen.
So, aber jetzt wünschen wir Ihnen wunderschöne Flüge in der neuen Flugsaison. Und wenn Sie noch Fragen rund um Ihre Luftfahrtversicherung haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns einfach!
Ihr Team von Luftfahrtversicherung24.de