LUFTFAHRTBETRIEBS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wer benötigt eine Luftfahrtbetriebs-Haftpflichtversicherung?
Dienstleister auf Flughäfen (BADV), die direkt an Flugzeugen tätig sind
Luftfahrttechnische-Betriebe (inklusive CAMO & CAMO+)
Instandhaltungsbetriebe für Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Motorflugzeuge und Hubschrauber
Händler (Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Hubschrauber)
Wer kann eine Luftfahrtbetriebs-Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Versicherung der Luftfahrtbetriebs-Haftpflichtversicherung ist nur für ausschließlich im Luftfahrtbereich tätige Unternehmen möglich.
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