Luftfahrt
Produkt-haftpflichtversicherung

Die Luftfahrt Produkt-Haftpflichtversicherung der Existenzschutz Ihrer Firma

Wer benötigt eine Luftfahrt Produkt-Haftpflichtversicherung?

  • Händler von Luftfahrzeugen
  • Luftfahrttechnische-Betriebe (inklusive CAMO & CAMO+)
  • Zulieferer der Luftfahrtindustrie
  • Dienstleister auf Flughäfen (BADV)
  • Instandhaltungsbetriebe für Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Motorflugzeuge und Hubschrauber
  • Händler für Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Hubschrauber

Wünschen Sie ein Angebot zur Luftfahrt Produkt-Haftpflichtversicherung?

Faxen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen: 0761 888662-22. Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein ausführliches Angebot.

Grounding

Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht gegen Grounding von Luftfahrzeugen, die von Ihnen an Käufer/Auftraggeber übergeben bzw. abgeliefert worden sind, soweit das Grounding die Folge eines Personen- und/oder Sachschadens während der Laufzeit der Versicherung ist. Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt.

Was ist Grounding?

Als Grounding gilt die von der zuständigen Behörde ausgesprochene Erklärung der vorübergehenden oder dauerhaften Luftuntüchtigkeit eines Luftfahrzeugs, weil für mehr als ein Luftfahrzeug die Lufttüchtigkeit beeinträchtigt wird oder werden kann, nachdem in einem gleichen oder anderen Luftfahrzeugtyp, aber mit gleichem Einzel-/Bauteil, ein Herstellungsfehler, Materialfehler oder sonstiger Fehler bzw. Mangel entdeckt wurde oder ein entsprechender Verdacht dafür besteht.

Leistungen der Luftfahrtprodukt-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist.

Gegenstand der Luftfahrtprodukt-Haftpflichtversicherung für Luftfahrttechnische Betriebe

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Ihr luftfahrttechnischer Betrieb wegen eines eingetretenen Schadensereignisses, welches einen Personenschaden, Sachschaden oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der Herstellung oder Lieferung von Produkten sowie aus der Ausführung von Arbeiten oder Leistungen. Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden und Sachschäden und daraus entstandene weitere Schäden, die nach Übergabe des Produkts an den Käufer/Auftraggeber oder nach Abschluss der Arbeiten oder Ausführung der Leistung eintreten.

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AERO Friedrichshafen 2023

Am 20. April 2023 besuchen wir die AERO. Unser Büro ist an diesem Tag nicht erreichbar.

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Ab Freitag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da!

Vielleicht trifft man sich ja in Friedrichshafen?!