Haftpflichtversicherung für
Betankungsrisiko

Die Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen versichert die gesetzliche Haftpflicht für Personenschäden und Sachschäden aus dem Vorhandensein oder Gebrauch von Tankanlagen für Luftfahrzeug-Treibstoffe sowie aus allen Tätigkeiten, die mit dem Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen zusammenhängen (Betankungsrisiko).

Wünschen Sie ein Angebot zur Vereinshaftpflichtversicherung für Betankungsrisiko?

Bitte rufen Sie uns für weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für das Betankungsrisiko an.

Falls Sie Interesse an unserer „All-in-one“-Vereinsversicherung (Vereins-Kompaktversicherung) haben, faxen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen: 0761 888662-22. Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein ausführliches Angebot.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert ist das Risiko als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von ewässerschädlichen Stoffen (Anlagenrisiko)

Nicht sicher?

Rufen Sie uns an,
wir beraten Sie gerne.
0761 888662-0

Doch nicht das Richtige gefunden? Haben Sie ein anderes Luftfahrzeug? Benötigen Sie auch noch eine Luftfahrt-Unfallversicherung?

E-Mail

info(at)gutzweiler.de

Wir freuen uns auf Sie!

Persönliche Beratung

Tel: +49 761 888662-0

Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Musterkaufvertrag

Wir erleichtern Ihren Flugzeug(ver)kauf!

AERO Friedrichshafen 2024

WIr besuchen VOM
17. bis 19. April 2024
die AERO. 
Unser Büro ist wie immer für sie da.

Vielleicht trifft man sich ja 
in Friedrichshafen?!