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Motorsegler – Sitzplatz-Unfallversicherung

Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorsegler

Sicherheit für alle Insassen

Die Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorsegler bietet finanzielle Sicherheit bei Unfällen. Verletzte Personen erhalten – unabhängig von der Schuldfrage – die vereinbarte Versicherungssumme je Sitzplatz ganz oder teilweise ausgezahlt, abhängig vom Grad der Verletzung.

Ergänzung zur Passagier-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht. Sie ist besonders sinnvoll, um die Risiken für Insassen umfassend abzusichern.

Pflichtversicherung bei Schulungsflügen

Wenn Ihr Motorsegler für Schulungsflüge, Type Ratings oder Einweisungsflüge genutzt wird, ist die Sitzplatz-Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das zuständige Regierungspräsidium verlangt hierbei den Nachweis über ausreichende Versicherungssummen. Wir empfehlen, die genauen Anforderungen direkt bei Ihrem Regierungspräsidium zu erfragen.

Sitzplatz-Unfallversicherung
für Motorsegler
Versicherungssumme 20.000 EUR Tod
und 20.000 EUR Invalidität
ab 54 EUR Jahresprämie je Pilotensitz
ab 42 EUR Jahresprämie je Gastsitz
ab € 42*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersSt
Online-Anfrage

Oder alternativ: Zur PDF Anfrage

Sitzplatz-Unfallversicherung

Die Sitzplatz-Unfallversicherung deckt:

  • Sitzplätze des Motorseglers, einschließlich der Pilotenplätze und/oder Fluggastsitze
  • Tod und/oder Invalidität infolge eines Unfalls
  • Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt unabhängig von der Schuldfrage

Nein, die Sitzplatz-Unfallversicherung ist eine Ergänzung zur Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt diese jedoch nicht. Während die Passagier-Haftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche von Fluggästen gegenüber dem Halter oder Piloten aufkommt, bietet die Sitzplatz-Unfallversicherung eine direkte finanzielle Absicherung für die Insassen.

Das eigene Luftfahrzeug sowie Schäden am gecharterten Luftfahrzeug 

  • Wenn der Motorsegler für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge genutzt wird
  • Das zuständige Regierungspräsidium schreibt in diesen Fällen eine Sitzplatz-Unfallversicherung vor
  • Die erforderlichen Versicherungssummen können variieren
  • Es wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium über die genauen Vorgaben zu informieren

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

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