Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorsegler
Sicherheit für alle Insassen
Die Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorsegler bietet finanzielle Sicherheit bei Unfällen. Verletzte Personen erhalten – unabhängig von der Schuldfrage – die vereinbarte Versicherungssumme je Sitzplatz ganz oder teilweise ausgezahlt, abhängig vom Grad der Verletzung.
Ergänzung zur Passagier-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht. Sie ist besonders sinnvoll, um die Risiken für Insassen umfassend abzusichern.
Pflichtversicherung bei Schulungsflügen
Wenn Ihr Motorsegler für Schulungsflüge, Type Ratings oder Einweisungsflüge genutzt wird, ist die Sitzplatz-Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das zuständige Regierungspräsidium verlangt hierbei den Nachweis über ausreichende Versicherungssummen. Wir empfehlen, die genauen Anforderungen direkt bei Ihrem Regierungspräsidium zu erfragen.
FAQ
Sitzplatz-Unfallversicherung
Die Sitzplatz-Unfallversicherung deckt:
- Sitzplätze des Motorseglers, einschließlich der Pilotenplätze und/oder Fluggastsitze
- Tod und/oder Invalidität infolge eines Unfalls
- Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt unabhängig von der Schuldfrage
Nein, die Sitzplatz-Unfallversicherung ist eine Ergänzung zur Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt diese jedoch nicht. Während die Passagier-Haftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche von Fluggästen gegenüber dem Halter oder Piloten aufkommt, bietet die Sitzplatz-Unfallversicherung eine direkte finanzielle Absicherung für die Insassen.
Das eigene Luftfahrzeug sowie Schäden am gecharterten Luftfahrzeug
- Wenn der Motorsegler für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge genutzt wird
- Das zuständige Regierungspräsidium schreibt in diesen Fällen eine Sitzplatz-Unfallversicherung vor
- Die erforderlichen Versicherungssummen können variieren
- Es wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium über die genauen Vorgaben zu informieren
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.