Piloten-Unfall­versicherung
TOP

Die Piloten-Unfallversicherung Top, für anspruchsvolle Piloten die sich günstig und umfassend versichern möchten – und das 24 Stunden am Tag!

Unsere günstige Piloten-Unfallversicherung (TOP-Deckung)

Die Preise der Piloten-Unfallversicherung finden Sie auf Seite 2 des PDF Antrages.
ab 78
72
Jährlich
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • bis zu 25.000 EUR Bergungskosten inklusive
  • bis zu 15.000 EUR kosmetische Operationen inklusive
  • bis zu 10.000 EUR sofortleistung bei Schwerverletzung inklusive
  • verbesserte Gliedertaxe
  • monatliche Zahlweise ohne Zuschlag
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz 24 h am Tag 365 Tage im Jahr | Flugrisiko inklusive
  • ... und viele weitere Einschlüsse
günstig

Informationen zur Unfallversicherung

Warum wichtig?

Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Piloten. Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert. Flugschüler wissen oft nicht, dass Sie während Ihrer Ausbildung nur mangelhaft versichert sind.

TOP Tarif - Was ist versichert?

Die Top-Deckung umfasst das Flugrisiko, den Beruf und die Freizeit (24 Stunden). Sie sind also versichert, egal ob Sie PIC, Kopilot oder nur “Fluggast” sind.

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Jeder Pilot sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf abwägen. Eine Faustformel für den Fall der Vollinvalidität (z.B. Querschnittslähmung) geht mindestens vom Dreißigfachen des Jahreseinkommens als Versicherungssumme aus. Beispiel: Ein Familienvater mit einem Jahres-Nettoeinkommen von 40.000 EUR würde einen Kapitalbedarf von ca. 1.200.000 EUR benötigen, wenn er durch einen Absturz eine Vollinvalidität erleidet. (40.000 EUR mal 30 Jahre)

Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Info-Flyer!

Was Sie schon immer über Progression wissen wollten (und sollten!) und was ist der Unterschied zwischen unseren beiden Unfallversicherungs-Konzepten Basis- und Topdeckung?

Was ist versicherbar?

Privatpiloten von Motorflugzeugen, aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ballonen, Hubschraubern.

Flugschüler

Fluglehrer

Was ist nicht versicherbar?

Berufspiloten (das private Flugrisiko wäre jedoch versichert)

Fallschirmspringer

Piloten von Gleitschirmen, Hängegleitern, Trikes, Fallschirmspringer etc.

Erläuterungen

Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden.
Eine Todesfallleistung ist nicht generell mitversichert und muss meist gesondert beantragt werden. Die Leistung wird fällig, wenn die Folgen eines Unfalles so schwer sind, dass die versicherte Person innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (z.B. 1 Jahr) aufgrund der Unfallfolgen verstirbt. Mit der Leistung können dann z.B. die Bestattungskosten abgedeckt werden.
Unter Bergungskosten versteht man die Kosten für erforderliche Such- und Rettungsmaßnahmen sowie Transportkosten ins nächste Kranken- haus. So sind hierüber z.B. auch die hohen Kosten für eine Bergung mittels Hubschrauber abgesichert.

Die Kostenübernahme kosmetischer Operationen bezieht sich auf kosmetische Korrekturen, die infolge eines Unfalls entstehen. Es werden z.B. die Kosten für die Entfernung entstellender Narben (vor allem im Gesicht) übernommen, die man sich z.B. nach einem Sturz in eine Glasscheibe zugezogen hat.

Generell erhalten Sie aus der Unfallversicherung erst eine Leistung, wenn eine gewisse Karenzzeit (z.B. 15 Monate) verstrichen ist, da die Höhe der Invalidität erst dann festgestellt werden kann. Die Sofortleistung bei schweren Verletzungen wird sofort fällig. Bei welchen Verletzungen (teilweise auch Krebserkrankungen) die Leistung fällig wird, ist in den Vertragsbedingungen geregelt.

Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält. Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Invaliditätsgrundsumme: 100.000 EUR

Unfallbedingter Verlust der Sehkraft eines Auges – 60 % Invalidität laut Gliedertaxe

Keine Progression:
der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausbezahlt – Auszahlung: 60.000 EUR

300%ige Progression:
die ersten 25 % der Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten 25% auf Basis der dreifachen Grundsumme, die letzten 10% auf Basis der vierfachen Grundsumme – Auszahlung: 140.000 EUR

500%ige Progression:
500%ige Progression: die ersten 25 % der Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten 25% auf Basis der dreifachen Grundsumme, die letzten 10% auf Basis der sechsfachen Grundsumme – Auszahlung: 160.000 EUR

Neben den 300%- und 500%-Staffeln gibt es mehr als ein Dutzend weiterer Progressionsstaffeln auf dem Markt (von 125% bis 1000%). Aber aufgepasst: eine hohe Progressionsstaffel kann für manche sparsamen Vertragsinteressenten der Anlass dazu sein, eine sehr niedrige Versicherungssumme zu vereinbaren, beispielsweise 20 000 € Summe bei einer 1000%-Staffel. Entsprechend niedrige Leistungen erhält man dann bei Schäden mit niedrigerem Invaliditätsgrad.

Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher ist auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei einem hohen Invaliditätsgrad benötigt man besonders hohe finanzielle Mittel, um das Umfeld den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Für einige der Leistungspunkte ist es wichtig den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn zu kennen: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale: unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, von außen, Ereignis und plötzlich. Fehlt eines oder mehrere dieser Merkmale, ist kein Unfall im Sinn der Bedingungen gegeben.

Der Versicherer ist ebenso wie der Versicherte selbst daran interessiert, dass der Versicherungsfall möglichst zügig bearbeitet wird. Man ist daher verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten alles zu tun, um ihn dabei zu unterstützen. Im Falle eines Unfalls sind einige wichtige Punkte zu beachten. Vor allem muss man:


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AERO Friedrichshafen 2023

Am 20. April 2023 besuchen wir die AERO. Unser Büro ist an diesem Tag nicht erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@gutzweiler.de
Ab Freitag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da!

Vielleicht trifft man sich ja in Friedrichshafen?!

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Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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