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Betankungsrisiko-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen

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Die Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen schützt vor der gesetzlichen Haftpflicht für Personenschäden und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Vorhandensein oder Gebrauch von Tankanlagen für Luftfahrzeug-Treibstoffe entstehen. Diese Versicherung deckt auch alle Tätigkeiten ab, die mit dem Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen verbunden sind, einschließlich möglicher Unfälle oder Schäden (Betankungsrisiko).

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert ist das Risiko als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von ewässerschädlichen Stoffen (Anlagenrisiko)

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Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

Werte, Auszeichnungen & Reviews

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