Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen
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Die Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen schützt vor der gesetzlichen Haftpflicht für Personenschäden und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Vorhandensein oder Gebrauch von Tankanlagen für Luftfahrzeug-Treibstoffe entstehen. Diese Versicherung deckt auch alle Tätigkeiten ab, die mit dem Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen verbunden sind, einschließlich möglicher Unfälle oder Schäden (Betankungsrisiko).
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist das Risiko als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von ewässerschädlichen Stoffen (Anlagenrisiko)