Kriegs-haftpflicht­­­versicherung
Turboprop

In den Bedingungen der Halter-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch Kriegs- oder Terrorrisiken bis zu den Mindestversicherungssummen versichert, soweit Versicherungspflicht besteht. Wir beraten Sie gerne, ob eine Kriegs-Haftpflichtversicherung für Ihre Turboprop sinnvoll wäre.

Aviation Policy Clauses (AVN)

Klausel AVN 48 beschreibt alle ausgeschlossenene Tatbestände

Klausel AVN 52 schließt die ausgeschlossenen Tatbestände aus Klausel AVN 48 wieder ein.

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AERO Friedrichshafen 2023

Am 20. April 2023 besuchen wir die AERO. Unser Büro ist an diesem Tag nicht erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@gutzweiler.de
Ab Freitag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da!

Vielleicht trifft man sich ja in Friedrichshafen?!

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Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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