Piloten-Unfallversicherung Basis
Günstiger Schutz für verantwortungsvolle Piloten
Die Piloten-Unfallversicherung Basis, für alle Piloten, die sich preiswert und günstig versichern möchten
Luftfahrtversicherungen für Piloten
Ihre Pilotenversicherung:
Umfassender Schutz für jeden Flug
Mit der Piloten-Unfallversicherung Basis bieten wir eine preiswerte Lösung für Piloten, die sich gezielt gegen Risiken beim aktiven Fliegen absichern möchten.
Was ist im Basis-Tarif versichert?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Beispiel: Ein Familienvater mit einem Jahresnettoeinkommen von 40.000 EUR benötigt im Fall einer Vollinvalidität (z. B. durch Querschnittslähmung) rund 1.200.000 EUR Kapital, um den finanziellen Bedarf für die nächsten 30 Jahre zu decken.
FAQ
Piloten-Unfallversicherung
Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Piloten. Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert. Flugschüler wissen oft nicht, dass sie während ihrer Ausbildung nur mangelhaft versichert sind.
Die Basis-Deckung umfasst nur das reine Flugrisiko als PIC, also nur das aktive Fliegen als Pilot. Für Unfälle des täglichen Lebens (innerhalb und außerhalb des Berufes) besteht kein Versicherungsschutz.
Jeder Pilot sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf abwägen. Eine Faustformel für den Fall der Vollinvalidität (z. B. Querschnittslähmung) geht mindestens vom Dreißigfachen des Jahreseinkommens als Versicherungssumme aus.
Privatpiloten von Motorflugzeugen, aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ballonen, Hubschraubern sowie Flugschüler und Fluglehrer.
Berufspiloten (das private Flugrisiko wäre jedoch versichert), Fallschirmspringer, Piloten von Gleitschirmen, Hängegleitern, Trikes etc.
Weitere Fragen?
Info-Flyer (PDF)
Versicherungsbedingungen (PDF)
Pilotenversicherung
Erläuterungen
Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden.
Eine Todesfallleistung ist nicht generell mitversichert und muss meist gesondert beantragt werden. Die Leistung wird fällig, wenn die Folgen eines Unfalles so schwer sind, dass die versicherte Person innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (z.B. 1 Jahr) aufgrund der Unfallfolgen verstirbt. Mit der Leistung können dann z.B. die Bestattungskosten abgedeckt werden.
Wir vermitteln Luftfahrtversicherungen von verschiedenen Versicherungsunternehmen
Unter Bergungskosten versteht man die Kosten für erforderliche Such- und Rettungsmaßnahmen sowie Transportkosten ins nächste Krankenhaus. So sind hierüber z.B. auch die hohen Kosten für eine Bergung mittels Hubschrauber abgesichert.
Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.
Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.
Die Kostenübernahme kosmetischer Operationen bezieht sich auf kosmetische Korrekturen, die infolge eines Unfalls entstehen. Es werden z.B. die Kosten für die Entfernung entstellender Narben (vor allem im Gesicht) übernommen, die man sich z.B. nach einem Sturz in eine Glasscheibe zugezogen hat.
Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.
Invaliditätsgrundsumme: 100.000 EUR
Unfallbedingter Verlust der Sehkraft eines Auges – 60 % Invalidität laut Gliedertaxe
Keine Progression:
der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausbezahlt – Auszahlung: 60.000 EUR
300%ige Progression:
die ersten 25 % der Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten 25 % auf Basis der dreifachen Grundsumme, die letzten 10 % auf Basis der vierfachen Grundsumme – Auszahlung: 140.000 EUR
500%ige Progression:
500%ige Progression: die ersten 25 % der Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten 25 % auf Basis der dreifachen Grundsumme, die letzten 10 % auf Basis der sechsfachen Grundsumme – Auszahlung: 160.000 EUR

Neben den 300 %- und 500 %-Staffeln gibt es mehr als ein Dutzend weiterer Progressionsstaffeln auf dem Markt (von 125 % bis 1000 %). Aber aufgepasst: eine hohe Progressionsstaffel kann für manche sparsamen Vertragsinteressenten der Anlass dazu sein, eine sehr niedrige Versicherungssumme zu vereinbaren, beispielsweise 20 000 € Summe bei einer 1000 %-Staffel. Entsprechend niedrige Leistungen erhält man dann bei Schäden mit niedrigerem Invaliditätsgrad.
Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher ist auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei einem hohen Invaliditätsgrad benötigt man besonders hohe finanzielle Mittel, um das Umfeld den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Für einige der Leistungspunkte ist es wichtig, den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn zu kennen: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale:
- unfreiwillig
- Gesundheitsschädigung
- von außen
- Ereignis
- und plötzlich.
Der Versicherer ist ebenso wie der Versicherte selbst daran interessiert, dass der Versicherungsfall möglichst zügig bearbeitet wird. Man ist daher verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten alles zu tun, um ihn dabei zu unterstützen. Im Falle eines Unfalls sind einige wichtige Punkte zu beachten. Vor allem muss man: