Kriegs-Kaskoversicherung für Turboprop
Schutz vor außergewöhnlichen Schäden
In den allgemeinen Kasko-Versicherungsbedingungen sind Schäden, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie andere feindselige Handlungen verursacht werden, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierzu zählen unter anderem:
Oder kurz und knapp: Wir versichern Luftfahrt!
- Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder andere feindselige Handlungen
- Aufstände, Revolutionen, Rebellionen
- Streiks, Aussperrungen, Aufruhr
- Innere Unruhen, Arbeitsunruhen
- Terror- oder Sabotageakte
- Flugzeugentführungen
- Beschlagnahmen
- Sonstige Verfügungen von hoher Hand
Diese Ereignisse sind typischerweise nicht in der regulären Kaskoversicherung enthalten. Doch durch eine spezielle Zusatzversicherung, die Kriegs-Kaskoversicherung, können Sie Ihre Turboprop auch gegen solche außergewöhnlichen Risiken absichern.
Warum eine Kriegs-Kaskoversicherung sinnvoll sein kann:
Für Luftfahrzeuge, die in Risikogebieten fliegen oder bei denen eine höhere Wahrscheinlichkeit für solche Ereignisse besteht, kann die Kriegs-Kaskoversicherung eine wichtige Absicherung bieten. Diese spezielle Versicherung erweitert den Schutz auf Schäden, die durch Krieg, Terror oder ähnliche außergewöhnliche Ereignisse entstehen.
Beratung durch Experten – Adrian Gutzweiler:
Da der Bedarf an einer Kriegs-Kaskoversicherung je nach Einsatzzweck und Einsatzgebiet variieren kann, ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Adrian Gutzweiler und sein erfahrenes Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Kriegs-Kaskoversicherung für Ihre Turboprop sinnvoll ist.
Klauseln und Gesetzestexte
London Standard Wording LSW 555 D
Klausel LSW 555 D beschreibt alle wieder eingeschlossenen und versicherten Risiken
