Fluglehrer
Fluglehrer-Haftpflichtversicherung
Die Fluglehrer-Haftpflichtversicherung schützt Fluglehrer vor der gesetzlichen Haftpflicht, die aus ihrer Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer entsteht. Sie umfasst auch die notwendige Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht eines amtlich anerkannten Fluglehrers, die zur Erlangung der Lehrberechtigung erforderlich ist. Dabei gilt, dass die Haftpflichtversicherung des Halters des für die Ausbildung eingesetzten Luftfahrzeugs vorrangig greift.
Für eine maßgeschneiderte Beratung und den Abschluss der passenden Fluglehrer-Haftpflichtversicherung steht Ihnen Adrian Gutzweiler als erfahrener Experte zur Verfügung. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Luftfahrtversicherungen sorgt er dafür, dass Sie umfassend und individuell abgesichert sind.
FAQ
Fluglehrer-Haftpflichtversicherung
Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer oder Einweiser. Auch die Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht eines amtlich anerkannten Fluglehrers zur Erlangung der Lehrberechtigung ist mitversichert.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche für Schäden am Luftfahrzeug, das für die Ausbildung oder Einweisung genutzt wird, sowie alle daraus entstehenden Folgeschäden.
Jeder berechtigte Fluglehrer oder Einweiser sollte eine solche Versicherung abschließen, um sich gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus seiner Lehrtätigkeit abzusichern.