Wir versichern Luftfahrt
Ultraleichtflugzeug • Luftfahrt-Kaskoversicherung

Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ultraleichtflugzeuge

Rundum-Schutz für Ihr Fluggerät

Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ultraleichtflugzeuge sichern Sie Ihr Luftfahrzeug gegen Teil- oder Totalschäden ab. Diese Versicherung schützt Sie vor allen Gefahren, die von außen auf Ihr Flugzeug einwirken, wie zum Beispiel:

  • Bruchlandung oder Außenlandung
  • Feuer
  • Hagel
  • Diebstahl
  • Vandalismus

Warum die Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ultraleichtflugzeuge so wichtig ist

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Ultraleichtflugzeug für den Freizeitflug oder als Berufspilot nutzen, schützt Sie diese Versicherung vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch äußere Einflüsse verursacht werden. Gerade im Bereich der Ultraleichtflugzeuge, die oft höheren Risiken ausgesetzt sind, ist eine umfassende Absicherung unerlässlich.

Luftfahrt-Kaskoversicherung
für Ultraleichtflugzeuge
FK-Leichtflugzeuge FK14
Versicherungssumme 50.000 EUR
1 Pilot
Selbstbeteiligung 2.000 EUR je Teilschaden,
Privat-, Geschäfts- und Reiseflüge
Type-Rating, gute Flugerfahrung vorausgesetzt
ab € 607*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersS
Online-Anfrage

Oder alternativ: Zur PDF Anfrage

Luftfahrt-Kaskoversicherung Ultraleichtflugzeug

Versichert sind Schäden am Luftfahrzeug durch äußere Einwirkungen, darunter:

  • Feuer, Hagel, Diebstahl und Vandalismus
  • Bruchlandung oder Außenlandung
  • Auslösung des Rettungsschirms
  • Rollschäden
  • Such-, Bergungs- und Transportkostena

Nicht versichert sind:

  • Vorsätzliche Schäden
  • Schäden bei fehlenden Erlaubnissen oder Berechtigungen
  • Überladung
  • Interne Triebwerkschäden (Folgeschäden sind jedoch versichert)
  • Verstöße gegen die Piloten-Klausel oder den versicherten Verwendungszweck
  • Krieg, Terror und ähnliche Risiken

Erstattet werden:

  • Die Wiederherstellungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme (abzüglich Selbstbeteiligung)
  • Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten (begrenzt)
  • Sachverständigenkosten

Bei einem Totalschaden erfolgt die Erstattung des Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswertes, abzüglich der Selbstbeteiligung und verwertbarer Teile. Auch hier sind Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten sowie Sachverständigenkosten in begrenztem Umfang enthalten.

Ein Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent kann auf den Kasko-Nettobeitrag gewährt werden. Er entfällt jedoch bei einem ersatzpflichtigen Schaden oder einer Nichtverlängerung des Vertrages im laufenden Versicherungsjahr.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten erheblich verletzt werden, z. B. durch mangelhafte Flugvorbereitung, Einflug in schlechtes Wetter, Überladung oder Treibstoffmangel. Seit 2008 schützt § 81 VVG Piloten jedoch teilweise, sodass auch bei grobem Verschulden ein Teilersatz möglich ist.

Viele Banken und Leasinggesellschaften fordern eine Luftfahrt-Kaskoversicherung. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Der Versicherer stellt in solchen Fällen einen Sicherungsschein aus.

Nein. Die obigen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft zu spezifischen Rechtsfragen kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

Weitere Fragen?

Einfach anrufen 0761 888662-0

Gesetze und Verordnungen

Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Piloten. Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert. Flugschüler wissen oft nicht, dass sie während ihrer Ausbildung nur mangelhaft versichert sind.

Was steht im §81 VVG? | Grobe Fahrlässigkeit

Herbeiführung eines Versicherungsfalles

(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Ihr direkter Draht zur optimalen Absicherung

Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

Werte, Auszeichnungen & Reviews

Online-Schadensmeldung

außerhalb der Öffnungszeiten Tel: +49 761 888662-11

Musterkaufvertrag

Wir erleichtern Ihren Flugzeug(ver)kauf!
Datenschutz
Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.