Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ultraleichtflugzeuge
Rundum-Schutz für Ihr Fluggerät
Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ultraleichtflugzeuge sichern Sie Ihr Luftfahrzeug gegen Teil- oder Totalschäden ab. Diese Versicherung schützt Sie vor allen Gefahren, die von außen auf Ihr Flugzeug einwirken, wie zum Beispiel:
- Bruchlandung oder Außenlandung
- Feuer
- Hagel
- Diebstahl
- Vandalismus
Warum die Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ultraleichtflugzeuge so wichtig ist
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Ultraleichtflugzeug für den Freizeitflug oder als Berufspilot nutzen, schützt Sie diese Versicherung vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch äußere Einflüsse verursacht werden. Gerade im Bereich der Ultraleichtflugzeuge, die oft höheren Risiken ausgesetzt sind, ist eine umfassende Absicherung unerlässlich.
FAQ
Luftfahrt-Kaskoversicherung Ultraleichtflugzeug
Versichert sind Schäden am Luftfahrzeug durch äußere Einwirkungen, darunter:
- Feuer, Hagel, Diebstahl und Vandalismus
- Bruchlandung oder Außenlandung
- Auslösung des Rettungsschirms
- Rollschäden
- Such-, Bergungs- und Transportkostena
Nicht versichert sind:
- Vorsätzliche Schäden
- Schäden bei fehlenden Erlaubnissen oder Berechtigungen
- Überladung
- Interne Triebwerkschäden (Folgeschäden sind jedoch versichert)
- Verstöße gegen die Piloten-Klausel oder den versicherten Verwendungszweck
- Krieg, Terror und ähnliche Risiken
Erstattet werden:
- Die Wiederherstellungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme (abzüglich Selbstbeteiligung)
- Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten
Bei einem Totalschaden erfolgt die Erstattung des Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswertes, abzüglich der Selbstbeteiligung und verwertbarer Teile. Auch hier sind Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten sowie Sachverständigenkosten in begrenztem Umfang enthalten.
Ein Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent kann auf den Kasko-Nettobeitrag gewährt werden. Er entfällt jedoch bei einem ersatzpflichtigen Schaden oder einer Nichtverlängerung des Vertrages im laufenden Versicherungsjahr.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten erheblich verletzt werden, z. B. durch mangelhafte Flugvorbereitung, Einflug in schlechtes Wetter, Überladung oder Treibstoffmangel. Seit 2008 schützt § 81 VVG Piloten jedoch teilweise, sodass auch bei grobem Verschulden ein Teilersatz möglich ist.
Viele Banken und Leasinggesellschaften fordern eine Luftfahrt-Kaskoversicherung. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Der Versicherer stellt in solchen Fällen einen Sicherungsschein aus.
Nein. Die obigen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft zu spezifischen Rechtsfragen kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
Weitere Fragen?
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Gesetze und Verordnungen
Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Piloten. Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert. Flugschüler wissen oft nicht, dass sie während ihrer Ausbildung nur mangelhaft versichert sind.
Was steht im §81 VVG? | Grobe Fahrlässigkeit
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
