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Turboprop • Sitzplatz-Unfallversicherung

Sitzplatz-Unfallversicherung für Turboprop

Sitzplatz-Unfallversicherung für Turboprop – Ihr ergänzender Schutz

Die Sitzplatz-Unfallversicherung für Turboprop bietet zusätzliche finanzielle Absicherung für die Insassen Ihres Luftfahrzeugs. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, unabhängig von der Schuldfrage, ganz oder teilweise an die betroffenen Personen aus.

Was ist versichert?

  • Sitzplätze Ihrer Turboprop (z. B. Piloten- und Fluggastsitze)
  • Tod und/oder Invalidität aufgrund eines Unfalls

Pflichtversicherung für bestimmte Einsätze
Wenn Ihre Turboprop für Schulungsflüge, Type-Ratings oder Einweisungsflüge eingesetzt wird, fordern die zuständigen Behörden in der Regel eine Sitzplatz-Unfallversicherung. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium nach den erforderlichen Versicherungssummen.

Sitzplatz-Unfallversicherung
für Turboprop
Versicherungssumme 20.000 EUR Tod
und 20.000 EUR Invalidität
ab 54 EUR Jahresprämie inklusive 19 % VersSt je Pilotensitz
ab 42 EUR Jahresprämie inklusive 19 % VersSt je Gastsitz
ab € 42*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersSt
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Oder alternativ: Zur PDF Anfrage SET
Zur PDF Anfrage MET

Sitzplatz-Unfallversicherung für Turboprops

Die Sitzplatz-Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen während des Flugbetriebs und deckt folgende Risiken ab:

  • Sitzplätze des Turboprop-Flugzeugs (z.B. Pilotenplätze und/oder Fluggastsitze)
  • Tod und/oder Invalidität: Im Falle eines Unfalls erhalten die versicherten Personen eine Entschädigung entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme

Wenn Turboprops für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge eingesetzt werden, ist die Sitzplatz-Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das zuständige Regierungspräsidium verlangt den Nachweis dieser Versicherung. Die erforderlichen Versicherungssummen sollten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium erfragen.

Die Versicherung schützt vor finanziellen Risiken bei Personenschäden während des Flugbetriebs. Sie ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt diese jedoch nicht.

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

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