Luftfahrt-Kaskoversicherung für Segelflugzeuge
Schutz für Ihr wertvolles Luftfahrzeug
Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Segelflugzeuge schützen Sie Ihr Luftfahrzeug gegen Teil- oder Totalschäden, die während des Betriebs oder im Zusammenhang mit dem Luftfahrzeug auftreten können. Diese Versicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz im Falle unvorhergesehener Schäden.
Schutz für Ihr wertvolles Luftfahrzeug
Mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung für Segelflugzeuge sind Sie umfassend abgesichert und können im Falle eines Schadens auf eine schnelle und unkomplizierte Regulierung zählen. Sie müssen sich keine Sorgen über unvorhergesehene Schäden machen – ob durch äußere Einflüsse, Unfälle oder Bergungskosten, Ihre Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
FAQ zur Luftfahrt-Kaskoversicherung
FAQ
Luftfahrt-Kaskoversicherung
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung bietet Schutz bei allen Gefahren, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken. Dazu gehören:
- Feuer, Hagel, Diebstahl, Vandalismus
- Bruchlandung / Außenlandung
- Straßentransporte (je nach Versicherer)
- Rollschäden
- Bergungskosten und weitere notwendige Kosten
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden bei fehlenden vorgeschriebenen Erlaubnissen oder erforderlichen Berechtigungen
- Verstoß gegen Piloten-Klausel und/oder versicherten Verwendungszweck
- Krieg, Terror und vergleichbare Risiken
- Wiederherstellungskosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
- Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten (falls erforderlich)
- Versicherungsnehmer erhalten in der Regel einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent auf den Kasko-Nettobeitrag.
- Dieser Rabatt entfällt bei einem ersatzpflichtigen Schaden oder bei Nichtverlängerung des Vertrages innerhalb des Versicherungsjahres.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten erheblich verletzt werden. Beispiele sind:
- Einflug in schlechtes Wetter
- Fehlende oder unzureichende Flugvorbereitung
- Überladung des Luftfahrzeugs
- Treibstoffmangel
- Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch
- Missachtung gesetzlicher Wartungsvorschriften
Seit 2008 regelt § 81 VVG, dass auch bei grober Fahrlässigkeit ein Teilersatzanspruch bestehen kann.
Banken oder Leasinggesellschaften verlangen in der Regel eine Luftfahrt-Kaskoversicherung als Voraussetzung.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Der Versicherer stellt hierfür einen Sicherungsschein aus.
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
Weitere Fragen?
§
Gesetze und Verordnungen
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
