Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ballone
Sicher unterwegs mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung!
Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung schützen Sie Ihren Ballon umfassend vor Teil- oder Totalschäden. Diese Versicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle Ballonhalter, um finanzielle Risiken im Schadensfall zu minimieren.
Was ist versichert?
- Alle externen Einwirkungen: Schäden durch Feuer, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus.
- Unfälle bei der Fahrt: Schäden, die während der Ballonfahrt entstehen können.
- Bergungskosten: Kosten, die im Fall einer notwendigen Bergung Ihres Ballons entstehen.
- Transport: Schäden beim Verladen oder beim Transport auf dem Boden.
Die Kaskoversicherung bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Ballon auch in unvorhergesehenen Situationen optimal geschützt ist.
Warum eine Kaskoversicherung abschließen?
Ein Ballon ist nicht nur ein außergewöhnliches Luftfahrzeug, sondern auch eine wertvolle Investition. Mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung sichern Sie sich gegen die häufigsten Risiken ab und können sich voll und ganz auf die Freude am Ballonfahren konzentrieren.
FAQ
Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ballone
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden bei fehlenden vorgeschriebenen Erlaubnissen oder erforderlichen Berechtigungen
- Überladung des Ballons
- Verstoß gegen Piloten-Klausel und/oder versicherten Verwendungszweck
- Krieg, Terror und ähnliche Risiken
- Wiederherstellungskosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung), maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten, falls erforderlich
- Zeitwert / Wiederbeschaffungswert (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und der wiederverwertbaren Teile), maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten, falls erforderlich
- In der Regel erhalten Sie zu Beginn des Versicherungsjahres einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent auf den Kasko-Nettobeitrag.
- Der Rabatt entfällt bei einem ersatzpflichtigen Versicherungsschaden oder bei Nichtverlängerung des Vertrages im laufenden Versicherungsjahr.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße missachtet wird. Beispiele:
- Einflug in schlechtes Wetter
- Fehlende oder mangelhafte Flugvorbereitung
- Überladung des Luftfahrzeugs
- Treibstoffmangel
- Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch
- Nichtbeachtung gesetzlicher Wartungsvorschriften
Seit 2008 sorgt das verbraucherfreundliche Versicherungsvertragsgesetz (§81 VVG) dafür, dass Piloten auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.
- Banken oder Leasinggesellschaften verlangen meist den Versicherungsschutz einer Luftfahrt-Kaskoversicherung.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können durch einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
- Der Kaskoversicherer stellt hierfür einen Sicherungsschein aus.
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
Weitere Fragen?
§
Gesetze und Verordnungen
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
