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Ballone • Luftfahrt-Kasko

Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ballone

Sicher unterwegs mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung!

Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung schützen Sie Ihren Ballon umfassend vor Teil- oder Totalschäden. Diese Versicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle Ballonhalter, um finanzielle Risiken im Schadensfall zu minimieren.

Was ist versichert?

  • Alle externen Einwirkungen: Schäden durch Feuer, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus.
  • Unfälle bei der Fahrt: Schäden, die während der Ballonfahrt entstehen können.
  • Bergungskosten: Kosten, die im Fall einer notwendigen Bergung Ihres Ballons entstehen.
  • Transport: Schäden beim Verladen oder beim Transport auf dem Boden.

Die Kaskoversicherung bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Ballon auch in unvorhergesehenen Situationen optimal geschützt ist.

Warum eine Kaskoversicherung abschließen?
Ein Ballon ist nicht nur ein außergewöhnliches Luftfahrzeug, sondern auch eine wertvolle Investition. Mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung sichern Sie sich gegen die häufigsten Risiken ab und können sich voll und ganz auf die Freude am Ballonfahren konzentrieren.

Luftfahrt-Kaskoversicherung
für Ballone
Schroeder Fire
Versicherungssumme 30.000 EUR
1 Pilot
Selbstbeteiligung 750 EUR je Schaden
Privat-, Geschäfts- und Reisefahrten, gewerbliche Ballonfahrten
ab € 690*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersSt
Online-Anfrage

Oder alternativ: Zur PDF Anfrage

Luftfahrt-Kaskoversicherung für Ballone

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden bei fehlenden vorgeschriebenen Erlaubnissen oder erforderlichen Berechtigungen
  • Überladung des Ballons
  • Verstoß gegen Piloten-Klausel und/oder versicherten Verwendungszweck
  • Krieg, Terror und ähnliche Risiken
  • Wiederherstellungskosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung), maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten und Entsorgungskosten (begrenzt)
  • Sachverständigenkosten, falls erforderlich
  • Zeitwert / Wiederbeschaffungswert (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und der wiederverwertbaren Teile), maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten und Entsorgungskosten (begrenzt)
  • Sachverständigenkosten, falls erforderlich
  • In der Regel erhalten Sie zu Beginn des Versicherungsjahres einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent auf den Kasko-Nettobeitrag.
  • Der Rabatt entfällt bei einem ersatzpflichtigen Versicherungsschaden oder bei Nichtverlängerung des Vertrages im laufenden Versicherungsjahr.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße missachtet wird. Beispiele:

  • Einflug in schlechtes Wetter
  • Fehlende oder mangelhafte Flugvorbereitung
  • Überladung des Luftfahrzeugs
  • Treibstoffmangel
  • Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch
  • Nichtbeachtung gesetzlicher Wartungsvorschriften

Seit 2008 sorgt das verbraucherfreundliche Versicherungsvertragsgesetz (§81 VVG) dafür, dass Piloten auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.

  • Banken oder Leasinggesellschaften verlangen meist den Versicherungsschutz einer Luftfahrt-Kaskoversicherung.
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können durch einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
  • Der Kaskoversicherer stellt hierfür einen Sicherungsschein aus.

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

Weitere Fragen?

Einfach anrufen 0761 888662-0

Gesetze und Verordnungen

Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Ihr direkter Draht zur optimalen Absicherung

Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

Werte, Auszeichnungen & Reviews

Online-Schadensmeldung

außerhalb der Öffnungszeiten Tel: +49 761 888662-11

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Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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