Wir versichern Luftfahrt
Ultraleichtflugzeug • Sitzplatz-Unfallversicherung

Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge

Zusätzliche Sicherheit für Sie und Ihre Passagiere

Die Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge bietet einen wertvollen Schutz für die Personen an Bord, indem sie im Falle eines Unfalls je nach Schwere der Verletzung die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise auszahlt – und das ganz ohne Prüfung der Schuldfrage. Diese Versicherung ergänzt die PassaUltraleichtflugzeug • Passagier-Haftpflichtgier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht.

Was ist versichert?

  • Sitzplätze im Ultraleichtflugzeug: Dazu zählen sowohl der Pilotenplatz als auch die Fluggastsitze.
  • Tod und Invalidität: Im Falle eines Unfalls schützt die Versicherung bei Tod oder bleibenden Schäden durch Invalidität.

Die Sitzplatz-Unfallversicherung sorgt dafür, dass sowohl der Pilot als auch die Passagiere im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert sind. Mit dieser zusätzlichen Absicherung können Sie beruhigt fliegen, da die Versicherung im Schadensfall eine schnelle und faire Auszahlung garantiert.

Warum ist diese Versicherung wichtig?
Fliegen ist ein spannendes, aber auch risikobehaftetes Abenteuer. Während die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber Dritten abdeckt, sorgt die Sitzplatz-Unfallversicherung für den finanziellen Schutz der Personen an Bord. Insbesondere bei Ultraleichtflugzeugen, die oft in kleineren und individuelleren Kontexten genutzt werden, ist eine solche Zusatzversicherung unverzichtbar.

Sitzplatz-Unfallversicherung
für Ultraleichtflugzeuge
Versicherungssumme 20.000 € Tod
20.000 € Invalidität
ab 54 EUR Jahresprämie inklusive 19 % VersSt
je Pilotensitz
ab 42 EUR Jahresprämie inklusive 19 % VersSt je Gastsitz
ab € 42*
/ im Jahr
Online-Anfrage

Oder alternativ: Zur PDF Anfrage

Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge

Wenn ein Ultraleichtflugzeug für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge genutzt wird, verlangt das zuständige Regierungspräsidium den Abschluss einer Sitzplatz-Unfallversicherung. Die genauen Versicherungssummen sind dort zu erfragen.

  • Die Sitzplätze des Ultraleichtflugzeugs (z. B. Pilotenplätze und/oder Fluggastsitze)
  • Tod oder Invalidität der Insassen infolge eines Unfalls
  • Schäden am Luftfahrzeug selbst
  • Sachschäden (z. B. Gepäckschäden)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Ja, die erforderlichen Deckungssummen richten sich nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums und sollten dort individuell erfragt werden.

  • Lassen Sie sich die Versicherungsbedingungen mit Ihrem Angebot aushändigen
  • Prüfen Sie, ob die Versicherungssummen Ihren Bedürfnissen entsprechen
  • Beachten Sie, dass die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen verbindlich sind

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine rechtssichere Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrt spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

Weitere Fragen?

Einfach anrufen 0761 888662-0

Ihr direkter Draht zur optimalen Absicherung

Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

Werte, Auszeichnungen & Reviews

Online-Schadensmeldung

außerhalb der Öffnungszeiten Tel: +49 761 888662-11

Musterkaufvertrag

Wir erleichtern Ihren Flugzeug(ver)kauf!
Datenschutz
Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.