Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge
Zusätzliche Sicherheit für Sie und Ihre Passagiere
Die Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge bietet einen wertvollen Schutz für die Personen an Bord, indem sie im Falle eines Unfalls je nach Schwere der Verletzung die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise auszahlt – und das ganz ohne Prüfung der Schuldfrage. Diese Versicherung ergänzt die PassaUltraleichtflugzeug • Passagier-Haftpflichtgier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht.
Was ist versichert?
- Sitzplätze im Ultraleichtflugzeug: Dazu zählen sowohl der Pilotenplatz als auch die Fluggastsitze.
- Tod und Invalidität: Im Falle eines Unfalls schützt die Versicherung bei Tod oder bleibenden Schäden durch Invalidität.
Die Sitzplatz-Unfallversicherung sorgt dafür, dass sowohl der Pilot als auch die Passagiere im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert sind. Mit dieser zusätzlichen Absicherung können Sie beruhigt fliegen, da die Versicherung im Schadensfall eine schnelle und faire Auszahlung garantiert.
Warum ist diese Versicherung wichtig?
Fliegen ist ein spannendes, aber auch risikobehaftetes Abenteuer. Während die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber Dritten abdeckt, sorgt die Sitzplatz-Unfallversicherung für den finanziellen Schutz der Personen an Bord. Insbesondere bei Ultraleichtflugzeugen, die oft in kleineren und individuelleren Kontexten genutzt werden, ist eine solche Zusatzversicherung unverzichtbar.
je Pilotensitz
FAQ
Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge
Wenn ein Ultraleichtflugzeug für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge genutzt wird, verlangt das zuständige Regierungspräsidium den Abschluss einer Sitzplatz-Unfallversicherung. Die genauen Versicherungssummen sind dort zu erfragen.
- Die Sitzplätze des Ultraleichtflugzeugs (z. B. Pilotenplätze und/oder Fluggastsitze)
- Tod oder Invalidität der Insassen infolge eines Unfalls
- Schäden am Luftfahrzeug selbst
- Sachschäden (z. B. Gepäckschäden)
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Ja, die erforderlichen Deckungssummen richten sich nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums und sollten dort individuell erfragt werden.
- Lassen Sie sich die Versicherungsbedingungen mit Ihrem Angebot aushändigen
- Prüfen Sie, ob die Versicherungssummen Ihren Bedürfnissen entsprechen
- Beachten Sie, dass die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen verbindlich sind
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine rechtssichere Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrt spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
