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Luftsportvereine • Vereinshaftpflicht

Vereins-Haftpflichtversicherung für Luftsportvereine

Ihr zuverlässiger Partner für umfassenden Schutz

Die Vereins-Haftpflichtversicherung für Luftsportvereine schützt den Verein sowie seine Mitglieder, einschließlich der Vorstandsmitglieder, vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die durch ihre Aktivitäten im Interesse und für satzungsgemäße Zwecke des Vereins entstehen können. Versichert sind sowohl Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten als auch Haftpflichtansprüche zwischen den Vereinsmitgliedern, wenn eine persönliche, gesetzliche Haftpflicht besteht.

Die Vereins-Haftpflichtversicherung für Luftsportvereine umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Luftfahrtvereins. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Vereinsmitglieder, die Ihnen bei Betätigung im Interesse und für satzungsgemäße Zwecke des Vereins erwachsen kann sowie der Vereinsmitglieder einschließlich der Vorstandsmitglieder untereinander, soweit eine persönliche, gesetzliche Haftpflicht besteht.

Haftpflichtversicherung für Luftsportvereine

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz, jedoch gibt es auch Ausschlüsse, bei denen die Versicherung keine Haftung übernimmt:

  • Öffentliche Luftfahrtveranstaltungen:
    • Haftpflichtansprüche aus der Durchführung von öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen, die nach den Luftverkehrsbestimmungen genehmigungspflichtig sind, sind nicht versichert.
  • Landeplätze und Fluggelände:
    • Ansprüche aus der Unterhaltung und dem Betrieb von Landeplätzen oder Fluggeländen sind ausgeschlossen.
    • Ebenso sind Schäden aus der Tätigkeit des amtlich bestätigten Flugleiters oder seiner Beauftragten nicht gedeckt.
  • Startwinden:
    • Schäden aus dem Gebrauch von Startwinden sind nicht versichert, ausgenommen Flugmodelle bis 5 kg.
  • Geschleppte Flugmodelle:
    • Schäden, die am geschleppten Flugmodell entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die genannten Risiken werden als besonders hoch und schwer kalkulierbar eingestuft. Für solche Fälle sind in der Regel spezielle Versicherungen erforderlich, die die spezifischen Gefahren dieser Tätigkeiten berücksichtigen.

Nein, diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Auskunft empfehlen wir die Konsultation eines auf Luftrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

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