Luftfahrt-Händler-Kaskoversicherung
Schutz für Ihre Luftfahrzeuge – bevor sie verkauft werden
Die Luftfahrt Händler-Kaskoversicherung bietet umfassenden Schutz für Schäden an den Luftfahrzeugen, die sich in Ihrem Besitz befinden, aber noch nicht an den Endkunden übergeben wurden. Diese Versicherung deckt Schäden an den Luftfahrzeugen ab, die während der Lagerung, der Vorführung oder der Übergabe an den Kunden auftreten können.
Wer benötigt eine Luftfahrt Händler-Kaskoversicherung?
Wer benötigt eine Luftfahrt Händler-Kaskoversicherung?
Händler, die Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Hubschrauber, Jets oder andere Luftfahrzeuge verkaufen, benötigen eine Luftfahrt Händler-Kaskoversicherung. Die Versicherung schützt sowohl die Händler als auch die Luftfahrzeuge, die sie aufbewahren und verkaufen, vor unerwarteten Schäden, sei es durch Unfälle, Naturereignisse oder andere unvorhergesehene Vorfälle.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz besteht für Luftfahrzeuge, die der Händler/Broker ständig oder vorübergehend zu Verkaufszwecken selbst hält oder die er zum Wiederverkauf übernimmt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Bodenrisiko, Überführungsflüge, Demonstrations- und Vorführungsflüge mit eigenen Piloten des Versicherungsnehmers sowie auf Probeflüge von Kaufinteressenten innerhalb Europas. Die Überlassung eines Luftfahrzeugs an Dritte zu sonstiger Nutzung ist vom Versicherungsschutz nicht erfasst.
Der Versicherungsschutz für jedes Luftfahrzeug beginnt mit der Übernahme durch den Versicherungsnehmer und erlischt mit der Übergabe an den Erwerber.
