Kriegs-Haftpflichtversicherung für Motorflugzeuge
Schutz in außergewöhnlichen Situationen
Als Halter eines Motorflugzeugs sind Sie sich bewusst, dass besondere Risiken wie Kriegs- oder Terrorereignisse in der Luftfahrt nicht ausgeschlossen sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Halter-Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden bis zu den Mindestversicherungssummen ab, sofern eine Versicherungspflicht besteht.
Doch was, wenn die Risiken über diese Begrenzungen hinausgehen?
Wir beraten Sie gerne, ob eine Kriegs-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorflugzeug sinnvoll wäre.
