Wir versichern Luftfahrt
Luftfahrt-Kaskoversicherung
Tragschrauber
Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Tragschrauber schützen Sie Ihr Luftfahrzeug gegen Teil- oder Totalschäden.
AutoGyro Calidus
VS 70.000 EUR, 1 Pilot, Selbstbeteiligung 5.000 EUR je Schaden,
Privat-, Geschäfts- und Reiseflüge, Type-Rating, gute Flugerfahrung vorausgesetzt
ab 2.100 EUR Jahresprämie inklusive 19 % VersSt
Faxen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen:
0761 888662-22. Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein ausführliches Angebot.
Wir legen jedem Angebot die Versicherungsbedingungen bei. So können Sie in Ruhe nachlesen, was im Detail versichert oder nicht versichert ist. Selbstverständlich gelten die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
ALLE GEFAHREN, DIE VON AUSSEN AUF DAS LUFTFAHRZEUG EINWIRKEN (Z. B. FEUER, HAGEL, DIEBSTAHL, VANDALISMUS
BRUCHLANDUNG / AUSSENLANDUNG
BERGUNGSKOSTEN, ETC.
VORSATZ
SCHÄDEN BEI FEHLEN VORGESCHRIEBENER ERLAUBNISSE/ERFORDERLICHER BERECHTIGUNGEN
ÜBERLADUNG
INTERNE TRIEBWERKSSCHÄDEN (FOLGESCHÄDEN SIND JEDOCH VERSICHERT)
KRIEG, TERROR, ETC.
In der Regel erhalten Sie auf den jeweiligen Kasko-Nettobeitrag zu Beginn des Versicherungsjahres einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent. Dieser muss allerdings bei einem ersatzpflichtigen Versicherungsschaden oder bei Nichtverlängerung des Vertrages (im laufenden Versicherungsjahr) dem Versicherer zurückgezahlt werden.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Zum Beispiel bei:
Seit 2008 sorgt das verbraucherfreundliche Versicherungsvertragsgesetz (§81 VVG, siehe unten) dafür, dass Piloten auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.
Die meisten Banken oder Leasinggesellschaften verlangen den Versicherungsschutz einer Luftfahrt-Kaskoversicherung. Schäden, die Sie durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, können Sie durch einen Beitragszuschlag mitversichern. Der Kaskoversicherer erstellt für diesen Zweck einen Sicherungsschein.
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Adrian Gutzweiler
Versicherungsmakler
GmbH & CO. KG
Luftfahrt- und Flugzeug-
versicherungen
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Fax 0761 888662-22
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Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Bei einem akuten Schadensfall
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(außerhalb der Bürozeiten)
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