Luftfahrt-Kaskoversicherung für Tragschrauber
Optimaler Schutz für Ihr Luftfahrzeug bei Schäden und Verlust
Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Tragschrauber sichern Sie Ihr Luftfahrzeug umfassend gegen Teil- und Totalschäden ab. Ob durch äußere Einwirkungen wie Feuer, Hagel oder Vandalismus oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie eine Bruchlandung oder eine Notlandung mit Rettungsschirm – die Kaskoversicherung bietet finanziellen Schutz und sorgt dafür, dass die anfallenden Kosten für Reparatur oder Ersatz des Tragschraubers abgedeckt sind. So können Sie sich auf das Fliegen konzentrieren, während Ihr Luftfahrzeug optimal abgesichert ist.
FAQ
Luftfahrt-Kaskoversicherung für Tragschrauber
Die Versicherung deckt alle Gefahren ab, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken, darunter:
- Feuer, Hagel, Diebstahl, Vandalismus
- Bruchlandung / Außenlandung
- Umkipper
- Rollschäden
- Straßentransporte (je nach Versicherer)
- Bergungskosten und weitere Schäden
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden bei fehlenden vorgeschriebenen Erlaubnissen oder erforderlichen Berechtigungen
- Überladung
- Interne Triebwerksschäden (Folgeschäden sind jedoch versichert)
- Schäden durch Krieg, Terror oder ähnliche Risiken
- Die Wiederherstellungskosten bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme (abzüglich Selbstbeteiligung)
- Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten (falls erforderlich)
- Der Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert (abzüglich der Selbstbeteiligung und verwertbarer Teile) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
- Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten (falls erforderlich)
- Versicherungsnehmer erhalten in der Regel einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent auf den Kasko-Nettobeitrag
- Der Rabatt entfällt bei einem ersatzpflichtigen Schaden oder einer Nichtverlängerung des Vertrages innerhalb des Versicherungsjahres
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten erheblich verletzt werden, z. B.:
- Einflug in schlechtes Wetter
- Keine oder unzureichende Flugvorbereitung
- Überladung
- Treibstoffmangel
- Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch
- Nichteinhaltung gesetzlicher Wartungsvorschriften
Seit 2008 regelt § 81 VVG, dass auch bei grobem Verschulden ein Teilersatzanspruch bestehen kann.
- Banken oder Leasinggesellschaften verlangen in der Regel den Versicherungsschutz einer Luftfahrt-Kaskoversicherung
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können durch einen Beitragszuschlag mitversichert werden
- Der Versicherer stellt für diesen Zweck einen Sicherungsschein aus
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
Weitere Fragen?
§
Gesetze und Verordnungen
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
