BADV-Dienstleister Haftpflichtversicherung
Absicherung für Dienstleister auf Flughäfen
Die BADV-Dienstleister Haftpflichtversicherung schützt Unternehmen, die im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind, vor Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit Passagierabfertigung sowie Be- und Entladung und Ent- und Versorgung von Flugzeugen auf dem Vorfeld. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die während dieser Tätigkeiten entstehen können, sei es durch Unfälle, Sachbeschädigungen oder Personenschäden.
Wer benötigt eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für Bodenabfertigungsdienste (Dienstleister auf Flughäfen BADV)?
Gemäß §3 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BADV) sind alle Dienstleister auf Flughäfen, die Bodenabfertigungsdienste erbringen, gesetzlich verpflichtet, eine Luftfahrt-Betriebs-Haftpflichtversicherung für BADV-Dienstleister abzuschließen. Dazu gehören Unternehmen, die sich mit der Be- und Entladung von Flugzeugen, der Versorgung sowie der Passagierabfertigung befassen.
Wichtige Versicherungspflicht:
Die Versicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt Dienstleister auch vor potenziellen Haftungsrisiken, die aus ihren täglichen operativen Tätigkeiten auf dem Flughafenbetrieb entstehen können.
FAQ
Betriebs-Haftpflichtversicherung für Bodenabfertigungsdienste (BADV)
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Bodenabfertigungsdienste (BADV) bietet umfassenden Schutz bei:
- Prüfung der Haftpflichtfrage: Abklärung, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Schadensersatzzahlung besteht.
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche: Verhindern ungerechtfertigter Forderungen gegen den Versicherungsnehmer.
- Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen: Übernahme der Kosten, wenn die Verpflichtung zur Entschädigung durch Gesetz, Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich festgelegt ist.
Die Versicherung richtet sich an Dienstleister im Bereich der Bodenabfertigung (BADV), wie z.B.:
- Administrative Abfertigung am Boden
- Überwachungsdienste
- Fluggastabfertigung
- Gepäck-, Fracht- und Postabfertigung
- Vorfelddienste und Reinigungsdienste
- Flugzeugservice und Betankungsdienste
- Stationswartungsdienste und Flugbetriebsdienste
- Besatzungsdienste und Transportdienste am Boden
- Bordverpflegungsdienste
Die Versicherung bietet Schutz bei allen haftungsrelevanten Tätigkeiten der genannten Dienstleister. Sie übernimmt:
- Prüfung der Haftpflichtfrage: Analyse, ob eine Haftung besteht.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen.
- Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen: Übernahme der Entschädigung, wenn diese durch Gesetz, Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich bestätigt ist.
Im Bereich der Bodenabfertigungsdienste können Fehler schnell zu hohen Schadensforderungen führen. Die Versicherung schützt Unternehmen und Dienstleister vor finanziellen Risiken und übernimmt die Kosten im Schadenfall.
Nein. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
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