Kasko-Selbstbeteiligungsversicherung
Unfall- und Rechtsschutz
Unsere günstige AXA-Charterversicherung
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Kasko-Selbstbeteiligungsversicherung
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Piloten-Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung
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Piloten-Rechtsschutzversicherung
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Alle Charterer sind versichert (Flugschüler, Piloten, Fluglehrer und Prüfer)
AXA Kasko-Selbstbeteiligungsversicherung
Wenn Sie als Flugschüler oder Charterer fliegen, sind Sie für Schäden am Luftfahrzeug über eine Versicherung des Luftfahrzeughalters abgesichert. Jedoch tragen Sie häufig ein finanzielles Risiko durch die Selbstbeteiligung. Und das kann schnell teuer werden. Die Maschine setzt beim Landen zu hart auf, der Propeller hat Bodenberührung, wird verbogen und muss ausgetauscht werden. Wegen der hohen Sicherheitsstandards ist die Reparatur sehr aufwendig. Die Kosten können schnell 20.000 Euro und mehr erreichen. Normalerweise müssen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Flugzeug Kasko-SB-Versicherung übernimmt die AXA Versicherung AG im Schadenfall die Selbstbeteiligung maximal bis zur versicherten Höhe.
AXA Piloten-Unfallversicherung
AXA Pilotenunfallversicherung bietet Ihnen weltweit finanzielle Absicherung von persönlichen Unfallfolgen vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeuges. Dieses Risiko ist in der privaten Unfallversicherung in der Regel nicht versichert.
AXA Piloten-Unfallversicherung
AXA Pilotenunfallversicherung bietet Ihnen weltweit finanzielle Absicherung von persönlichen Unfallfolgen vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeuges. Dieses Risiko ist in der privaten Unfallversicherung in der Regel nicht versichert.
Roland Piloten-Rechtsschutzversicherung
Piloten-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen europaweiten Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz im Luftfahrtbereich. Zum Beispiel steht diese für juristischen Beistand nach Einflug in eine Kontrollzone zur Verfügung.
Was ist in der Kasko-Selbstbeteiligungsversicherung versichert?
Im Rahmen dieser Bedingungen bietet der Versicherer im Kaskoschadenfall Versicherungsschutz für die im zugrunde liegenden Chartervertrag vereinbarte Selbstbeteiligung, maximal bis zur versicherten Höhe. Voraussetzung für die Leistungserbringung aus dieser Versicherung ist, dass ein bedingungsgemäß versicherter Kaskoschaden vorliegt und dieser im Zeitraum vom Besteigen bis zum Verlassen eines Luftfahrzeuges eintritt. Ein Nachweis über die tatsächlich vereinbarte Selbstbeteiligung ist uns in Form einer Kopie des Regulierungsschreibens des zuständigen Kaskoversicherers und einer Kopie der Police im Schadenfall vorzulegen.
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