Luftfahrt-Kaskoversicherung für Turboprop
Schutz für Ihr wertvolles Luftfahrzeug
Mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung für Turboprops sichern Sie Ihr Luftfahrzeug umfassend gegen Teil- und Totalschäden ab. Egal ob unvorhersehbare Ereignisse oder äußere Einwirkungen – die Kaskoversicherung bietet Ihnen den nötigen Schutz, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Flüge konzentrieren können.
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FAQ
Luftfahrt-Kaskoversicherung
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung bietet umfassenden Schutz vor zahlreichen Risiken und Gefahren. Versichert sind:
Alle Gefahren, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken (z.B. Feuer, Hagel, Diebstahl, Vandalismus)
Bruchlandung/Außenlandung: Schäden bei unplanmäßiger Landung
Bergungskosten: Kosten, die im Fall einer notwendigen Bergung entstehen
Rollschäden: Schäden, die während des Rollens am Boden entstehen
Transportkosten: Schäden beim Verladen oder Transport auf dem Boden
Vorsätzlich verursachte Schäden
Schäden bei fehlenden vorgeschriebenen Erlaubnissen oder erforderlichen Berechtigungen
Interne Triebwerkschäden (Folgeschäden sind jedoch versichert)
Verstoß gegen Piloten-Klausel und/oder versicherter Verwendungszweck
Krieg, Terror und ähnliche Risiken
- Wiederherstellungskosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung), maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten, Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten, falls erforderlich
- Zeitwert/Wiederbeschaffungswert (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und der wiederverwertbaren Teile), maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten, Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten, falls erforderlich
In der Regel erhalten Sie auf den jeweiligen Kasko-Nettobeitrag zu Beginn des Versicherungsjahres einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent. Dieser Rabatt muss jedoch bei einem ersatzpflichtigen Versicherungsschaden oder bei Nichtverlängerung des Vertrages im laufenden Versicherungsjahr zurückgezahlt werden.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wird. Beispiele:
- Einflug in schlechtes Wetter
- Fehlende oder mangelhafte Flugvorbereitung
- Überladung des Luftfahrzeugs
- Treibstoffmangel
- Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch
- Nichteinhalten gesetzlicher Wartungsvorschriften
Seit 2008 stellt das verbraucherfreundliche Versicherungsvertragsgesetz (§81 VVG) sicher, dass Piloten auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.
- Banken oder Leasinggesellschaften verlangen meist den Versicherungsschutz einer Luftfahrt-Kaskoversicherung.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können durch einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
- Der Kaskoversicherer erstellt für diesen Zweck einen Sicherungsschein.
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
Weitere Fragen?
§
Gesetze und Verordnungen
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.