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Subsidiäre CSL-Versicherung

Subsidiäre CSL-Versicherung

Optimale Absicherung für Privatpiloten

Als Privatpilot, der gelegentlich fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartert, können Sie schnell mit unzureichendem Versicherungsschutz konfrontiert werden. Viele gecharterte Maschinen sind nur begrenzt haftpflichtversichert – ein Risiko, das Sie als Pilot nicht unterschätzen sollten.

Die subsidiäre CSL-Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz durch eine persönliche Haftpflichtversicherung, die speziell für diese Fälle konzipiert wurde. Sie ergänzt oder ersetzt die Leistungen aus den Haftpflichtversicherungen des gecharterten Luftfahrzeugs und springt ein, wenn diese entfallen, ausgeschöpft sind oder gar nicht existieren.

Versicherungsbedingungen (PDF)

Subsidiäre CSL-Versicherung
für alle Luftfahrzeuge bis 2.700 kg MTOW
geeignet für alle die chartern
Geltungsbereich: weltweit, ohne USA/Kanada
€ xx *
/ im Jahr
PDF Anfrage

Preis individuell auf Anfrage

Subsidiäre CSL-Versicherung

Viele gecharterte Maschinen sind nur unzureichend versichert. Bei der subsidiären CSL-Versicherung besteht Versicherungsschutz gegen an Sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche über eine eigene, an Ihre Person gebundene Haftpflichtversicherung. Die subsidiäre CSL-Versicherung ergänzt oder ersetzt die Leistungen aus den Haftpflichtversicherungen des gecharterten Luftfahrzeugs. Versicherungsschutz besteht also nur subsidiär, wenn Leistungen aus Haftpflichtversicherungen des von Ihnen gecharterten Luftfahrtzeugs entfallen oder ausgeschöpft sind; aber auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.

Die subsidäre CSL-Versicherung ergänzt oder ersetzt die Leistungen aus den Haftpflichtversicherungen des gecharterten Luftfahrzeugs.
Beispiel: Sie möchten ein 4-sitziges Flugzeug chartern, um mit Ihren Freunden einen Ausflug zu unternehmen. Für die Maschine besteht jedoch nur eine reine Halter-Haftpflichtversicherung; aus Kostengründen fehlt die Passagier-Haftpflichtversicherung.


Unser Rat: Nicht fliegen, da Ihre Freunde bei einem Unfall nicht versichert sind; für eventuell entstehende Passagierschäden haften Sie aber trotzdem.

Die Lösung: Chartern Sie eine Maschine bei der bereits CSL-Versicherungsschutz vorhanden ist oder schließen Sie eine subsidiäre CSL-Versicherung ab.

Das eigene Luftfahrzeug sowie Schäden am gecharterten Luftfahrzeug 

Privatpiloten von Motorflugzeugen, aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ballonen, Hubschraubern sowie Flugschüler und Fluglehrer.

Berufspiloten (das private Flugrisiko wäre jedoch versichert), Fallschirmspringer, Piloten von Gleitschirmen, Hängegleitern, Trikes etc.

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Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

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