Subsidiäre CSL-Versicherung
Optimale Absicherung für Privatpiloten
Als Privatpilot, der gelegentlich fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartert, können Sie schnell mit unzureichendem Versicherungsschutz konfrontiert werden. Viele gecharterte Maschinen sind nur begrenzt haftpflichtversichert – ein Risiko, das Sie als Pilot nicht unterschätzen sollten.
Die subsidiäre CSL-Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz durch eine persönliche Haftpflichtversicherung, die speziell für diese Fälle konzipiert wurde. Sie ergänzt oder ersetzt die Leistungen aus den Haftpflichtversicherungen des gecharterten Luftfahrzeugs und springt ein, wenn diese entfallen, ausgeschöpft sind oder gar nicht existieren.
FAQ
Subsidiäre CSL-Versicherung
Viele gecharterte Maschinen sind nur unzureichend versichert. Bei der subsidiären CSL-Versicherung besteht Versicherungsschutz gegen an Sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche über eine eigene, an Ihre Person gebundene Haftpflichtversicherung. Die subsidiäre CSL-Versicherung ergänzt oder ersetzt die Leistungen aus den Haftpflichtversicherungen des gecharterten Luftfahrzeugs. Versicherungsschutz besteht also nur subsidiär, wenn Leistungen aus Haftpflichtversicherungen des von Ihnen gecharterten Luftfahrtzeugs entfallen oder ausgeschöpft sind; aber auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.
Die subsidäre CSL-Versicherung ergänzt oder ersetzt die Leistungen aus den Haftpflichtversicherungen des gecharterten Luftfahrzeugs.
Beispiel: Sie möchten ein 4-sitziges Flugzeug chartern, um mit Ihren Freunden einen Ausflug zu unternehmen. Für die Maschine besteht jedoch nur eine reine Halter-Haftpflichtversicherung; aus Kostengründen fehlt die Passagier-Haftpflichtversicherung.
Unser Rat: Nicht fliegen, da Ihre Freunde bei einem Unfall nicht versichert sind; für eventuell entstehende Passagierschäden haften Sie aber trotzdem.
Die Lösung: Chartern Sie eine Maschine bei der bereits CSL-Versicherungsschutz vorhanden ist oder schließen Sie eine subsidiäre CSL-Versicherung ab.
Das eigene Luftfahrzeug sowie Schäden am gecharterten Luftfahrzeug
Privatpiloten von Motorflugzeugen, aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ballonen, Hubschraubern sowie Flugschüler und Fluglehrer.
Berufspiloten (das private Flugrisiko wäre jedoch versichert), Fallschirmspringer, Piloten von Gleitschirmen, Hängegleitern, Trikes etc.
