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Segelflugzeug • CSL-Versicherung

CSL-Versicherung für Segelflugzeuge

Die ideale Kombination für umfassenden Schutz

Die CSL-Versicherung (Combined Single Limit) für Segelflugzeuge kombiniert die Halter-Haftpflichtversicherung und die Passagier-Haftpflichtversicherung (auch Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung genannt) in einem einzigen Vertrag. Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz und ist heutzutage die gängige Standardlösung für Segelflugzeuge.

Vorteile der CSL-Versicherung

Im Vergleich zu den Einzelversicherungen genießen Sie mit der CSL-Versicherung den gleichen umfassenden Versicherungsschutz, profitieren jedoch von einer einheitlichen Deckungssumme pro Schadenereignis. Dies bedeutet, dass im Schadensfall sowohl die Haftpflichtansprüche Dritter (Halter-Haftpflicht) als auch die Haftpflichtansprüche der Passagiere (Passagier-Haftpflicht) durch eine einzige Versicherungssumme abgedeckt sind.

CSL-Versicherung
für Segelflugzeuge
Schempp-Hirth Duo Discus XL
1 + 1 Plätze
750 kg MTOW
Deckungssumme 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden
ab € 353*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersSt
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CSL-Versicherung (Combined Single Limit)

Die CSL-Versicherung (Combined Single Limit) ist eine Kombination aus Halter-Haftpflichtversicherung und Passagier-Haftpflichtversicherung. Sie bietet eine einheitliche Deckungssumme pro Schadenereignis und gewährleistet umfassenden Schutz bei Personen- und Drittschäden.

Die CSL-Versicherung deckt folgende Schadensarten ab:

  • Drittschäden (z. B. Sachschäden an fremdem Eigentum, Flurschäden, Rangierschäden)
  • Personenschäden (z. B. Verletzungen oder Tod von Passagieren)

Es wird dringend empfohlen, höhere Deckungssummen als gesetzlich gefordert abzuschließen, da bei einem Unfall hohe Schadensersatzforderungen entstehen können. Ohne ausreichende Deckung haften Sie unter Umständen mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.

Ja, die Haftungsregelungen können sich je nach Land unterscheiden.

  • Maßgeblich sind die jeweiligen Landesgesetze.
  • Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die nationalen Haftungsvorschriften im Zielland.

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

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