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Luftfahrt-Produkt-Haftpflichtversicherung

Luftfahrt-Produkt-Haftpflichtversicherung

Ihr zuverlässiger Partner für umfassenden Schutz

Die Luftfahrt-Produkt-Haftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Ihr Unternehmen und sorgt für den Existenzschutz, wenn durch fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen Schäden entstehen. Wenn Sie als Händler oder Betreiber in der Luftfahrtindustrie tätig sind, benötigen Sie diese Versicherung, um gegen Ansprüche wegen fehlerhafter Produkte abzusichern.

Wer benötigt eine Luftfahrt-Produkt-Haftpflichtversicherung?

  • Händler von Luftfahrzeugen
    Schutz für Unternehmen, die Flugzeuge, Hubschrauber, Tragschrauber oder andere Luftfahrtprodukte verkaufen.
  • Luftfahrttechnische Betriebe (inklusive CAMO & CAMO+)
    Absicherung für Betriebe, die Luftfahrzeuge warten, instand halten und überprüfen, sowie für Unternehmen, die als Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) tätig sind.
  • Zulieferer der Luftfahrtindustrie
    Versicherungsbedarf für Unternehmen, die Komponenten oder Ersatzteile für die Luftfahrtindustrie liefern.
  • Dienstleister auf Flughäfen (BADV)
    Absicherung für Unternehmen, die auf Flughäfen tätig sind, wie etwa Wartungs- oder Reinigungsdienste.
  • Instandhaltungsbetriebe für Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Motorflugzeuge und Hubschrauber
    Schutz für Betriebe, die für die Wartung und Reparatur von Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Motorflugzeugen und Hubschraubern verantwortlich sind.
  • Händler für Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber/Gyrocopter, Hubschrauber
    Versicherungsschutz für Händler, die mit Luftfahrzeugen handeln und das Risiko durch fehlerhafte Produkte abdecken müssen.

Die Luftfahrt-Produkt-Haftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen, die durch fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen entstehen können. So sichern Sie Ihr Unternehmen und Ihre Existenz ab und schaffen Vertrauen bei Ihren Kunden.

Fragebogen LTB Fragebogen Hersteller Fragebogen Zulieferer

Luftfahrtprodukt-Haftpflichtversicherung – Grounding und Haftung

Die Luftfahrtprodukt-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz bei:

Personenschäden: Schäden an Personen, die durch Fehler oder Mängel an luftfahrttechnischen Produkten entstehen.

Sachschäden: Schäden an Flugzeugen oder Bauteilen, die nach der Übergabe an den Käufer oder Auftraggeber eintreten.

Vermögensschäden: Diese werden wie Sachschäden behandelt und sind versichert, wenn sie durch ein versichertes Schadenereignis verursacht wurden.

Grounding bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Luftuntüchtigkeit eines Luftfahrzeugs, die von der zuständigen Behörde erklärt wird. Dies geschieht, wenn für mehrere Luftfahrzeuge die Lufttüchtigkeit beeinträchtigt ist oder sein könnte, weil in einem gleichen oder anderen Luftfahrzeugtyp, aber mit gleichem Bauteil, ein Herstellungsfehler, Materialfehler oder sonstiger Mangel entdeckt wurde oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Versicherung bietet Schutz bei:

Prüfung der Haftpflichtfrage: Abklärung, ob eine Schadensersatzpflicht besteht.

Abwehr unberechtigter Ansprüche: Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen.

Freistellung von berechtigten Ansprüchen: Übernahme von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, wenn diese durch Gesetz, Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich bestätigt sind.

Versicherungsschutz besteht für Schäden, die aus der Herstellung, Lieferung, Ausführung von Arbeiten oder Leistungen durch luftfahrttechnische Betriebe resultieren. Dazu gehören:

Personenschäden und Sachschäden, die nach Übergabe des Produkts oder Abschluss der Arbeiten auftreten.

Folgeschäden (Vermögensschäden), die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.

Im Bereich der Luftfahrttechnik können Fehler an Produkten oder Leistungen zu erheblichen finanziellen Forderungen führen. Gerade bei Grounding-Ereignissen können die Haftungsansprüche schnell in die Millionenhöhe gehen. Die Luftfahrtprodukt-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Risiken und übernimmt die Kosten im Schadenfall.

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

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Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

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