Kriegs-Kaskoversicherung für Motorflugzeuge
Schutz vor außergewöhnlichen Schäden
In der Luftfahrt-Kaskoversicherung sind Schäden durch außergewöhnliche Ereignisse wie Kriegs- oder Bürgerkriegsakte, Aufstände, Terrorakte oder Beschlagnahmungen grundsätzlich ausgeschlossen. Doch gerade in unsicheren Zeiten können diese Risiken nicht ignoriert werden. Eine Kriegs-Kaskoversicherung schließt diese Lücke und bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden, die durch solche Ereignisse entstehen.
Risiken, die durch eine Kriegs-Kaskoversicherung abgedeckt werden können:
- Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse sowie feindselige Handlungen.
- Aufstände, Revolutionen und innere Unruhen.
- Streiks, Aussperrungen und Arbeitsunruhen.
- Terror- und Sabotageakte.
- Flugzeugentführungen und Beschlagnahmungen.
Durch eine spezielle Zusatzversicherung können solche Schäden versichert werden. Wir beraten Sie gerne, ob eine Kriegs-Kaskoversicherung für Sie sinnvoll ist.
