Haftpflichtversicherung für Landeplätze und Fluggelände
Sie fliegen – wir versichern.
Ihr Versicherungsmakler für Luftfahrt
Die Haftpflichtversicherung für Landeplätze und Fluggelände schützt Sie vor der gesetzlichen Haftpflicht, die beim Besitz, der Unterhaltung und dem Betrieb von Landeplätzen oder Fluggeländen für Luftfahrzeuge bis zu einem Fluggewicht von 5.700 kg entstehen kann. Diese Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für den Betrieb Ihrer Fluggelände und Landeplätze.
Eingeschlossener Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung deckt zudem die persönliche Haftpflicht des diensttuenden Flugleiters sowie des Startleiters ab, die vom Geländehalter bestellt und von der zuständigen Luftfahrtbehörde bestätigt sind. Sollte der Flugleiter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sind auch diese Risiken versichert.
Die Haftpflichtversicherung für Landeplätze und Fluggelände schützt Sie vor der gesetzlichen Haftpflicht, die beim Besitz, der Unterhaltung und dem Betrieb von Landeplätzen oder Fluggeländen für Luftfahrzeuge bis zu einem Fluggewicht von 5.700 kg entstehen kann. Diese Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für den Betrieb Ihrer Fluggelände und Landeplätze.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Landesbeauftragten für Luftaufsicht.
