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Turboprop • CSL-Versicherung

CSL-Versicherung (Combined Single Limit) für Turboprops

Die optimale Kombination für umfassenden Schutz

Die CSL-Versicherung (Combined Single Limit) für Turboprops kombiniert die Halter-Haftpflichtversicherung und die Passagier-Haftpflichtversicherung (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) in einer einzigen Police.

Damit bietet die CSL-Versicherung eine umfassende und einheitliche Absicherung für Ihre Turboprop und gilt heute als Standardlösung in der Luftfahrtversicherung. Im Vergleich zu getrennten Einzelversicherungen genießen Sie denselben Versicherungsumfang, jedoch mit dem Vorteil einer einheitlichen Deckungssumme je Schadenereignis.

Was ist versichert?

  • Personenschäden an Dritten und Passagieren.
  • Sachschäden an fremdem Eigentum.
  • Vermögensschäden, die als Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden resultieren.
CSL-Versicherung (Combined Single Limit)
für Turboprops
Piper PA-46 Malibu
1 + 5 Plätze
1860 kg MTOW
Deckungssumme 6.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden
ab € 1.720*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersSt
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CSL-Versicherung für Turboprops

Die CSL-Versicherung (Combined Single Limit) ist eine umfassende Absicherung für Ihren Turboprop und gilt heute als Standard in der Luftfahrtversicherung. Im Gegensatz zu Einzelversicherungen bietet die CSL-Versicherung den Vorteil einer einheitlichen Deckungssumme pro Schadensereignis. Das bedeutet: Egal ob Personen- oder Sachschäden – die Versicherungssumme greift in voller Höhe.

Die CSL-Versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Drittschäden (siehe Halter-Haftpflichtversicherung)
  • Personenschäden (siehe Passagier-Haftpflichtversicherung)
  • Einheitliche Deckungssumme: Gleicher Versicherungsschutz pro Schadensfall, unabhängig von der Art des Schadens.
  • Kombinierter Schutz: Umfasst sowohl Halter- als auch Passagier-Haftpflichtversicherung.
  • Flexibilität: Die Höhe der Deckungssumme passt sich an die Eigenschaften Ihres Turboprops an.

Wir raten dringend dazu, höhere Deckungssummen als gesetzlich gefordert abzuschließen. Im Ernstfall können die finanziellen Forderungen schnell die Mindestdeckung übersteigen, was bedeutet, dass Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften könnten.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen nicht vollständig sind. Besonders bei Flügen ins Ausland gelten häufig abweichende Haftungsregelungen. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesgesetze. Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrem Flug über die aktuellen Vorschriften im Zielland.

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

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