kasko­­­versicherung
Motorsegler

Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Motorsegler schützen Sie Ihr Luftfahrzeug gegen Teil- oder Totalschäden.

Preisbeispiel

Diamond HK36
VS 50.000 EUR, 1 Pilot, SB 2.000 EUR je Teilschaden, Privat-, Geschäfts- und Reiseflüge, Type-Rating, gute Flugerfahrung vorausgesetzt
ab 660 EUR Jahresprämie inklusive 19 % VersSt

Wünschen Sie ein Angebot zur Kaskoversicherung?

Faxen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen:
0761 888662-22. Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein ausführliches Angebot für Ihre neue und günstige Kaskoversicherung.

Wir legen jedem Angebot der Kaskoversicherung die Versicherungsbedingungen bei. So können Sie in Ruhe nachlesen, was im Detail versichert oder nicht versichert ist. Selbstverständlich gelten die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Was ist versichert?

ALLE GEFAHREN, DIE VON AUSSEN AUF DAS LUFTFAHRZEUG EINWIRKEN (Z. B. FEUER, HAGEL, DIEBSTAHL, VANDALISMUS)

BRUCHLANDUNG/AUSSENLANDUNG

ROLLSCHÄDEN

BERGUNGSKOSTEN, ETC.

Was ist nicht versichert?

VORSATZ

SCHÄDEN BEI FEHLEN VORGESCHRIEBENER ERLAUBNISSE/ERFORDERLICHER BERECHTIGUNGEN

ÜBERLADUNG

INTERNE TRIEBWERKSSCHÄDEN (FOLGESCHÄDEN SIND JEDOCH VERSICHERT)

VERSTOSS GEGEN PILOTENKLAUSEL UND/ODER VERSICHERTER VERWENDUNGSZWECK

KRIEG, TERROR, ETC.

Was wird bei einem Teilschaden erstattet?

  • die Wiederherstellungs­kosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) max. die vereinbarte Versicherungssumme
  • Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten, Entsorgungskosten (begrenzt)
  • evtl. Sachverständigen­kosten

Was wird bei einem Totalschaden erstattet?

  • der Zeitwert / Wiederbeschaffungs­wert (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und der wiederverwertbaren Teile) max. die vereinbarte Versicherungssumme
  • Suchkosten, Bergungskosten, Transportkosten, Entsorgungskosten (begrenzt)
  • evtl. Sachverständigen­kosten

Schadenfreiheits­rabatt

In der Regel erhalten Sie auf den jeweiligen Kasko-Nettobeitrag zu Beginn des Versicherungsjahres einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent. Dieser muss allerdings bei einem ersatzpflichtigen Versicherungsschaden oder bei Nichtverlängerung des Vertrages (im laufenden Versicherungsjahr) dem Versicherer zurückgezahlt werden.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Zum Beispiel bei:

  • Einflug in schlechtes Wetter
  • keine oder schlechte Flugvorbereitung
  • Überladung
  • Treibstoffmangel
  • Alkoholeinfluss und Drogenmissbrauch
  • Nichteinhalten gesetzlicher Wartungsvorschriften, etc.

Seit 2008 sorgt das verbraucherfreundliche Versicherungs­vertragsgesetz (§81 VVG, siehe unten) dafür, dass Piloten auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.

Was ist bei Bankfinanzierung oder Leasing zu beachten?

Die meisten Banken oder Leasinggesellschaften verlangen den Versicherungsschutz einer Luftfahrt-Kaskoversicherung. Schäden, die Sie durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, können Sie durch einen Beitragszuschlag mitversichern. Der Kaskoversicherer erstellt für diesen Zweck einen Sicherungsschein.

Gesetze und Verordnungen

Herbeiführung eines Versicherungsfalles

(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

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