Kaskoversicherung für Motorsegler
Rundum-Schutz für Ihr Luftfahrzeug
Mit einer Luftfahrt-Kaskoversicherung für Motorsegler schützen Sie Ihr wertvolles Luftfahrzeug umfassend vor finanziellen Verlusten durch Teil- oder Totalschäden. Diese Versicherung sorgt dafür, dass Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert sind und Ihr Motorsegler schnell wieder einsatzbereit ist.
Was ist versichert?
Die Kaskoversicherung deckt alle wesentlichen Risiken ab, darunter:
- Alle Gefahren, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken, wie:
- Feuer
- Hagel
- Diebstahl
- Vandalismus
- Bruchlandung/Außenlandung
- Rollschäden
- Bergungskosten, etc.
Individuelle Absicherung für Ihren Motorsegler
Jedes Luftfahrzeug ist einzigartig, daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre speziellen Anforderungen abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten – transparent, fair und zuverlässig.
FAQ
Luftfahrt-Kaskoversicherung für Motorsegler
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung für Motorsegler deckt Schäden ab, die durch äußere Einwirkungen entstehen, darunter:
- Feuer, Hagel, Diebstahl, Vandalismus
- Bruchlandung oder Außenlandung
- Umkippen des Luftfahrzeugs
- Rollschäden
- Straßentransporte (je nach Versicherer)
- Bergungs-, Such- und Transportkosten
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden bei fehlenden vorgeschriebenen Erlaubnissen oder erforderlichen Berechtigungen
- Überladung des Motorseglers
- Interne Triebwerksschäden (Folgeschäden sind jedoch versichert)
- Verstöße gegen die Piloten-Klausel oder den versicherten Verwendungszweck
- Schäden durch Krieg, Terror oder ähnliche Ereignisse
- Wiederherstellungskosten bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme (abzüglich der Selbstbeteiligung)
- Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten (falls erforderlich)
- Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert (abzüglich der Selbstbeteiligung und verwertbarer Teile) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
- Such-, Bergungs-, Transport- und Entsorgungskosten (begrenzt)
- Sachverständigenkosten (falls erforderlich)
- Versicherungsnehmer erhalten in der Regel einen Schadenfreiheitsrabatt von 15 bis 20 Prozent auf den Kasko-Nettobeitrag.
- Dieser Rabatt entfällt bei einem ersatzpflichtigen Schaden oder einer Nichtverlängerung des Vertrages innerhalb des Versicherungsjahres.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten erheblich verletzt werden, z. B.:
- Einflug in schlechtes Wetter
- Keine oder unzureichende Flugvorbereitung
- Überladung
- Treibstoffmangel
- Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch
- Nichteinhaltung gesetzlicher Wartungsvorschriften
Seit 2008 regelt § 81 VVG, dass auch bei grobem Verschulden ein Teilersatzanspruch bestehen kann.
- Banken oder Leasinggesellschaften verlangen in der Regel eine Luftfahrt-Kaskoversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
- Der Versicherer stellt für diesen Zweck einen Sicherungsschein aus.
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
Weitere Fragen?
§
Gesetze und Verordnungen
Herbeiführung eines Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.