Haftpflichtversicherung für Luftfahrtveranstaltungen
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Ihr Versicherungsmakler für Luftfahrt
Die Haftpflichtversicherung für Luftfahrtveranstaltungen bietet Ihnen umfassenden Schutz für Personenschäden und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen entstehen, bei denen Dritte als Zuschauer eingeladen sind.
Luftfahrtveranstaltungen sind nach §73 LuftVZO genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis für diese Veranstaltungen wird in der Regel vom zuständigen Regierungspräsidium erteilt. Mit dieser Versicherung sind Sie nicht nur gegen mögliche Schäden abgesichert, sondern auch die gesetzliche Haftpflicht für Vorstands- und Vereinsmitglieder, die mit der Leitung oder Beaufsichtigung der Veranstaltung betraut sind, ist mit eingeschlossen.
Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Vorstandsmitglieder und der Vereinsmitglieder, die vom Vorstand zur Leitung oder Beaufsichtigung der versicherten Tätigkeit in dieser Eigenschaft beauftragt werden.
