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Luftfahrtveranstaltungen-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Luftfahrtveranstaltungen

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Ihr Versicherungsmakler für Luftfahrt

Die Haftpflichtversicherung für Luftfahrtveranstaltungen bietet Ihnen umfassenden Schutz für Personenschäden und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen entstehen, bei denen Dritte als Zuschauer eingeladen sind.

Luftfahrtveranstaltungen sind nach §73 LuftVZO genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis für diese Veranstaltungen wird in der Regel vom zuständigen Regierungspräsidium erteilt. Mit dieser Versicherung sind Sie nicht nur gegen mögliche Schäden abgesichert, sondern auch die gesetzliche Haftpflicht für Vorstands- und Vereinsmitglieder, die mit der Leitung oder Beaufsichtigung der Veranstaltung betraut sind, ist mit eingeschlossen.


Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Vorstandsmitglieder und der Vereinsmitglieder, die vom Vorstand zur Leitung oder Beaufsichtigung der versicherten Tätigkeit in dieser Eigenschaft beauftragt werden.

Ihr direkter Draht zur optimalen Absicherung

Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

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Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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