Luftfahrtversicherungen für Segelflugzeuge
Ihr zuverlässiger Partner für umfassenden Schutz
Sie suchen eine Luftfahrtversicherung für Ihr Segelflugzeug? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
So einfach geht’s:
- Fragebogen faxen
Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn uns bequem per Fax zu. - Online-Anfrage stellen
Nutzen Sie unser benutzerfreundliches Online-Formular direkt am Bildschirm.
Innerhalb weniger Tage erhalten Sie Ihr individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen.
richtig gut versichert
Wählen Sie Ihre Versicherung für Segelflugzeuge
Wir bieten Ihnen eine umfassende Auswahl an Versicherungen, damit Ihr Flugzeug in jeder Situation optimal geschützt ist. Wählen Sie die passende Versicherung für Ihr Segelflugzeug:
Halter-Haftpflichtversicherung
Versichern Sie sich gegen Haftpflichtansprüche Dritter, die durch den Betrieb Ihres Segelflugzeugs entstehen können. Diese Versicherung ist nach §33 LuftVG Pflicht und schützt Sie vor finanziellen Folgen von Personen- oder Sachschäden.
Passagier-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen Ihrer Passagiere im Schadensfall, z. B. bei Verletzungen oder Tod eines Passagiers an Bord.
CSL-
Versicherung
Die CSL-Versicherung kombiniert die Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung in einer einheitlichen Deckungssumme und bietet damit eine umfassende Absicherung für Ihr Segelflugzeug. Die Deckungssumme richtet sich nach dem maximalen Abfluggewicht (MTOW) und der Anzahl der Gastplätze.
Kaskoversicherung
Schützen Sie Ihr Segelflugzeug gegen Teil- oder Totalschäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer, Hagel, Vandalismus oder einen Unfall verursacht werden können.
Hangar- und Hallenversicherung
Versichern Sie Ihr Segelflugzeug im abgeschlossenen Hangar gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Naturereignisse wie Sturm und Überschwemmung.
Sitzplatz-Unfallversicherung
Diese Versicherung schützt Ihre Passagiere im Falle eines Unfalls. Die Versicherungssumme wird je nach Grad der Verletzung gezahlt, und das ohne Prüfung der Schuldfrage.