Sitzplatz-Unfallversicherung für Ballone
Zusätzliche Sicherheit für Sie und Ihre Passagiere
Mit der Sitzplatz-Unfallversicherung schützen Sie Ihre Passagiere und sich selbst bei Verletzungen während der Ballonfahrt. Verletzte Personen erhalten, je nach Schwere der Verletzung, die vereinbarte Versicherungssumme für den jeweiligen Sitzplatz vollständig oder anteilig ausgezahlt – unabhängig von der Schuldfrage.
Wichtige Ergänzung:
Die Sitzplatz-Unfallversicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht. Sie bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit und sorgt dafür, dass Verletzungen umfassend abgesichert sind.
Für wen ist die Sitzplatz-Unfallversicherung besonders wichtig?
- Gewerbliche Ballonfahrten: Zusätzlicher Schutz für zahlende Fahrgäste.
- Private Ballonfahrten: Absicherung der Mitfahrer bei privaten Fahrten.
Was ist versichert?
- Sitzplätze des Ballons: Einschließlich Pilotensitz und Fahrgastsitze.
- Schäden durch Tod oder Invalidität: Finanzielle Entschädigung für schwerwiegende Verletzungen oder Todesfälle.
Warum eine Sitzplatz-Unfallversicherung abschließen?
Unfälle können trotz größter Vorsicht passieren. Mit dieser Versicherung bieten Sie Ihren Fahrgästen und sich selbst zusätzlichen Schutz vor finanziellen Belastungen im Schadensfall.
FAQ
Sitzplatz-Unfallversicherung für Ballone
Die Sitzplatz-Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen mit folgenden Leistungen:
- Sitzplätze des Ballons (z.B. Pilotenplätze und/oder Fluggastsitze)
- Tod und/oder Invalidität: Im Falle eines Unfalls wird die vereinbarte Versicherungssumme je nach Schwere der Verletzung ganz oder teilweise ausgezahlt
Wenn Ballone für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge eingesetzt werden, ist die Sitzplatz-Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das zuständige Regierungspräsidium verlangt den Nachweis dieser Versicherung. Die erforderlichen Versicherungssummen sind direkt beim Regierungspräsidium zu erfragen.
Die Versicherung schützt vor finanziellen Risiken bei Personenschäden während des Flugbetriebs. Sie ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt diese jedoch nicht.
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.
