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Haftpflichtversicherung-Flugleiter-Startleiter

Haftpflichtversicherung für Flugleiter und Startleiter

Sie fliegen – wir versichern.
Ihr Versicherungsmakler für Luftfahrt

Die Haftpflichtversicherung für Flugleiter und Startleiter schützt die gesetzliche Haftpflicht des jeweils diensttuenden Flugleiters oder Startleiters auf dem Fluggelände des Vereins. Diese Versicherung gilt, sofern der Flugleiter oder Startleiter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz umfasst alle relevanten Tätigkeiten auf dem vom Verein gehaltenen und genutzten Fluggelände.

Umfassender Schutz für Ihre Verantwortlichen: Mit dieser Versicherung sind Ihre Flugleiter und Startleiter im Falle von Haftpflichtansprüchen bestens abgesichert. Dadurch können Sie die Sicherheit und das Vertrauen in die Leitung und Organisation Ihrer Luftfahrtaktivitäten stärken.

Als Ihr persönlicher Versicherungsmakler sind wir Ihre Schnittstelle, zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Viel Freude beim Überfliegen unserer Seite.
Hier bekommen Sie die Antworten auf Ihre Fragen!

Oder kurz und knapp: Wir versichern Luftfahrt!

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert ist die Haftpflicht des Landesbeauftragten für Luftaufsicht.

Ihr direkter Draht zur optimalen Absicherung

Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

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