Sitzplatz-Unfallversicherung
Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorflugzeuge – Ihr ergänzender Schutz
Die Sitzplatz-Unfallversicherung sorgt dafür, dass verletzte Personen im Falle eines Unfalls die vereinbarte Versicherungssumme, je nach Schwere der Verletzung, ganz oder teilweise ausgezahlt bekommen – unabhängig von der Schuldfrage. Sie ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht, und bietet so eine zusätzliche Sicherheit für Pilot und Passagiere.
Bei der Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorflugzeuge erhalten die verletzten Personen, je nach Grad der Verletzung, die für den Sitzplatz vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise ausbezahlt (ohne Prüfung der Schuldfrage). Eine Sitzplatz-Unfallversicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie aber nicht.
FAQ
Sitzplatz-Unfallversicherung
Wenn Motorflugzeuge für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge genutzt werden, fordert das zuständige Regierungspräsidium eine Sitzplatz-Unfallversicherung.
Versichert sind die Sitzplätze des Motorflugzeugs, einschließlich der Piloten- und Fluggastsitze. Die Versicherung umfasst Leistungen im Falle von Tod und/oder Invalidität.
Die erforderlichen Versicherungssummen können je nach Vorgabe variieren. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim zuständigen Regierungspräsidium.
Nein, diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Auskunft empfehlen wir die Konsultation eines auf Luftrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
