Sitzplatz-Unfallversicherung für Segelflugzeuge
Günstiger Schutz für verantwortungsvolle Piloten
Mit der Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorsegler sind verletzte Personen umfassend abgesichert. Je nach Schwere der Verletzung wird die für den Sitzplatz vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise ausgezahlt – und das ohne Prüfung der Schuldfrage. Diese Versicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht.
Pflichtversicherung für Schulungs- und Einweisungsflüge
Bei Motorseglern, die für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge eingesetzt werden, schreibt das zuständige Regierungspräsidium den Abschluss einer Sitzplatz-Unfallversicherung vor. Die erforderlichen Versicherungssummen variieren je nach Region und müssen direkt beim zuständigen Regierungspräsidium erfragt werden.
FAQ
Sitzplatz-Unfallversicherung
Die Sitzplatz-Unfallversicherung schützt Insassen im Falle eines Unfalls. Versichert sind:
- Sitzplätze des Segelflugzeugs, inklusive Piloten- und Fluggastsitze
- Tod und/oder Invalidität: Je nach Schwere der Verletzung wird die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise ausgezahlt – ohne Prüfung der Schuldfrage
Eine Sitzplatz-Unfallversicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt diese jedoch nicht. Während die Passagier-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter abdeckt, bietet die Sitzplatz-Unfallversicherung eine direkte finanzielle Absicherung der Insassen.
Ja, die Sitzplatz-Unfallversicherung ist Pflicht, wenn Segelflugzeuge für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge eingesetzt werden. Das zuständige Regierungspräsidium schreibt die Versicherung vor. Die erforderlichen Versicherungssummen sind direkt beim Regierungspräsidium zu erfragen.
Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.