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Segelflugzeug • Sitzplatz-Unfallversicherung

Sitzplatz-Unfallversicherung für Segelflugzeuge

Günstiger Schutz für verantwortungsvolle Piloten

Mit der Sitzplatz-Unfallversicherung für Motorsegler sind verletzte Personen umfassend abgesichert. Je nach Schwere der Verletzung wird die für den Sitzplatz vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise ausgezahlt – und das ohne Prüfung der Schuldfrage. Diese Versicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie jedoch nicht.

Pflichtversicherung für Schulungs- und Einweisungsflüge

Bei Motorseglern, die für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge eingesetzt werden, schreibt das zuständige Regierungspräsidium den Abschluss einer Sitzplatz-Unfallversicherung vor. Die erforderlichen Versicherungssummen variieren je nach Region und müssen direkt beim zuständigen Regierungspräsidium erfragt werden.

Sitzplatz-Unfallversicherung
für Motorsegler
Versicherungssumme 20.000 EUR Tod
20.000 EUR Invalidität
ab 42 EUR Jahresprämie
ab 54 EUR Jahresprämie
ab € 42*
/ im Jahr
 inklusive 19 % VersSt
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Sitzplatz-Unfallversicherung

Die Sitzplatz-Unfallversicherung schützt Insassen im Falle eines Unfalls. Versichert sind:

  • Sitzplätze des Segelflugzeugs, inklusive Piloten- und Fluggastsitze
  • Tod und/oder Invalidität: Je nach Schwere der Verletzung wird die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise ausgezahltohne Prüfung der Schuldfrage

Eine Sitzplatz-Unfallversicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt diese jedoch nicht. Während die Passagier-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter abdeckt, bietet die Sitzplatz-Unfallversicherung eine direkte finanzielle Absicherung der Insassen.

Ja, die Sitzplatz-Unfallversicherung ist Pflicht, wenn Segelflugzeuge für Schulungsflüge, Type-Rating oder Einweisungsflüge eingesetzt werden. Das zuständige Regierungspräsidium schreibt die Versicherung vor. Die erforderlichen Versicherungssummen sind direkt beim Regierungspräsidium zu erfragen.

Nein. Die obigen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.

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