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Ultraleichtflugzeug • CSL-Versicherung

CSL-Versicherung für Ultraleichtflugzeuge

Die ideale Kombination für umfassenden Schutz

Die CSL-Versicherung (Combined Single Limit) für Ultraleichtflugzeuge vereint die Vorteile der Halter-Haftpflichtversicherung und der Passagier-Haftpflichtversicherung (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) in einer einzigen Police. Sie bietet optimalen Schutz für Pilot, Passagiere und Dritte – und gilt mittlerweile als der Standard für Ultraleichtflugzeuge.

Im Vergleich zu Einzelversicherungen profitieren Sie bei der CSL-Versicherung von einer einheitlichen Deckungssumme je Schadenereignis, die sowohl die Haftpflichtansprüche Dritter als auch die Ihrer Passagiere abdeckt. Die Deckungssumme variiert je nach maximalem Abfluggewicht (MTOW) und der Anzahl der Gastplätze.

Mit der CSL-Versicherung sind Sie rundum abgesichert und genießen umfassenden Schutz – einfach und unkompliziert.

CSL-Versicherung
für Ultraleichtflugzeuge
FK-Leichtflugzeuge FK14
1 + 1 Plätze
472,5 kg MTOW
Deckungssumme 2.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden
ab € 266*
/ im Jahr
inklusive 19 % VersSt
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CSL-Versicherung

Die CSL-Versicherung ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit einer einheitlichen Deckungssumme. Sie kombiniert mehrere Haftpflichtbereiche in einer einzigen Versicherungssumme.

Die CSL-Versicherung bietet Schutz für Drittschäden (siehe Halter-Haftpflichtversicherung) und Personenschäden (siehe Passagier-Haftpflichtversicherung).

Ja, der Versicherungsschutz entspricht den Vorgaben der EU-Verordnung 785/2004 der Europäischen Gemeinschaft vom 21. April 2004.

Es wird empfohlen, höhere Summen als die gesetzlichen Mindestanforderungen zu versichern, da Sie im Schadenfall unbegrenzt mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften können.

Die Haftungsregelungen variieren je nach Land. Maßgeblich sind immer die nationalen Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. Bitte informieren Sie sich vor dem Flug über die geltenden Bestimmungen.

Nein, diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Eine rechtssichere Auskunft kann Ihnen nur ein auf Luftfahrt spezialisiertes Anwaltsbüro erteilen.Der Versicherungsschutz erfüllt die Erfordernisse nach EU-Verordnung 785/2004 der Europäischen Gemeinschaft vom 21. April 2004.

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