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Haftpflichtversicherung-Startwinden

Haftpflichtversicherung für Startwinden

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Die Haftpflichtversicherung für Startwinden deckt die gesetzliche Haftpflicht bei Personen- und Sachschäden ab, die durch den Einsatz von stationären oder mobilen Startwinden entstehen. Der Versicherungsschutz gilt für Startwinden, die mit Fahrzeugen betrieben werden, die weder zulassungs- noch versicherungspflichtig sind und ausschließlich auf dem Vereins- oder Landeplatzgelände verwendet werden.

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Lassen Sie uns Ihre Luftfahrtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate Sie individuell – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.

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