Haftpflichtversicherung für Startwinden
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Die Haftpflichtversicherung für Startwinden deckt die gesetzliche Haftpflicht bei Personen- und Sachschäden ab, die durch den Einsatz von stationären oder mobilen Startwinden entstehen. Der Versicherungsschutz gilt für Startwinden, die mit Fahrzeugen betrieben werden, die weder zulassungs- noch versicherungspflichtig sind und ausschließlich auf dem Vereins- oder Landeplatzgelände verwendet werden.