Kriegs-haftpflicht­­­versicherung
Jets

In den Bedingungen der Halter-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch Kriegs- oder Terrorrisiken bis zu den Mindest­versicherungssummen versichert, soweit Versicherungspflicht besteht. Wir beraten Sie gerne, ob eine Kriegs-Haftpflichtversicherung für Ihren Jet sinnvoll wäre.

Aviation Policy Clauses (AVN)

Klausel AVN 48 beschreibt alle ausgeschlossenene Tatbestände

Klausel AVN 52 schließt die ausgeschlossenen Tatbestände aus Klausel AVN 48 wieder ein.

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AERO Friedrichshafen 2024

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17. bis 19. April 2024
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Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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