In den regulären Kaskobedingungen sind Schäden, die im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen wie Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, feindseligen Handlungen, Aufständen, Revolutionen, Rebellionen, Streiks, inneren Unruhen, Terrorakten, Flugzeugentführungen, Beschlagnahme oder anderen Verfügungen von hoher Hand stehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Ereignisse stellen erhebliche Risiken dar, die nicht durch Standardversicherungen gedeckt sind.
Zusatzversicherung für umfassenden Schutz
Um diesen Risiken gerecht zu werden, bieten wir Ihnen eine Kriegs-Kaskoversicherung als Zusatzversicherung an. Diese kann spezifische Schäden abdecken, die durch solche außergewöhnlichen Umstände entstehen.
Adrian Gutzweiler, ein erfahrener Experte auf dem Gebiet der Luftfahrtversicherung, berät Sie gerne zu den Vorteilen und Notwendigkeiten dieser Zusatzversicherung. Durch seine langjährige Expertise finden Sie die perfekte Lösung, die Ihren Hubschrauber optimal schützt.
Kriegs-kaskoversicherung
Hubschrauber
In den Bedingungen der Kaskoversicherung sind Schäden, die mit
- – Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen oder anderen feindseligen Handlungen
- – Aufstand, Revolution, Rebellion
- – Streik, Aussperrung, Aufruhr
- – inneren Unruhen, Arbeitsunruhen
- – Terror- oder Sabotageakten
- – Flugzeugentführung
- – Beschlagnahme
- – sonstigen Verfügungen von hoher Hand zusammenhängen
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch eine spezielle Zusatzversicherung können solche Schäden versichert werden. Wir beraten Sie gerne, ob eine Kriegs-Kaskoversicherung für Sie sinnvoll wäre.
Klauseln und Gesetzestexte
London Standard Wording LSW 555 D
Klausel LSW 555 D beschreibt alle wieder eingeschlossenen und versicherten Risiken
