Kriegs-kaskoversicherung
Jets
In den Bedingungen der Kasko-Versicherung sind Schäden, die mit
- – Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen oder anderen feindseligen Handlungen
- – Aufstand, Revolution, Rebellion
- – Streik, Aussperrung, Aufruhr
- – inneren Unruhen, Arbeitsunruhen
- – Terror- oder Sabotageakten
- – Flugzeugentführung
- – Beschlagnahme
- – sonstigen Verfügungen von hoher Hand zusammenhängen
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch eine spezielle Zusatzversicherung (also eine Kriegs-Kaskoversicherung) können solche Schäden versichert werden.
Klauseln und Gesetzestexte
Klausel LSW 555 D beschreibt alle wieder eingeschlossenen und versicherten Risiken
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