Wir sind uns einig: Ein zum Verkehr zugelassenes Motorflugzeug darf nicht unversichert sein. Es besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Ohne Versicherung, wird das Motorflugzeug nicht zum Verkehr zugelassen. Hier kommen 5 Antworten auf Fragen zur Haftpflichtversicherung für Flugzeuge, die Sie sich vielleicht schon immer mal gestellt haben:
Die 5 häufigsten Fragen zu Haftpflichtversicherungen
Luftfahrzeughalter ist, wer ein Luftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über seinen Einsatz besitzt; neben dem Eigentümer kann dies auch ein Charterer sein, der ein Luftfahrzeug für längere Zeit übernimmt.
Wie kann ich Passagiere versichern?
Die Passagiere können Sie gesondert über eine Passagier-Haftpflichtversicherung (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) oder CSL-Versicherung (combined single limit) versichern.
Gibt es eine Gesamtschuldnerische Haftung für den Halter und den Piloten?
Ja. Liegt sowohl eine Haftung des Luftfahrzeughalters als auch des Luftfahrzeugführers vor, haften beiden als Gesamtschuldner. Der Pilot unbegrenzt gemäß §823 BGB. Der Halter, ohne Verschulden, begrenzt im Rahmen des §33 LuftVG oder mit Verschulden ebenfalls gemäß §823 BGB unbegrenzt. Die Halter-Haftpflichtversicherung prüft und reguliert den Schaden, jedoch nur bis zur vom Versicherungsnehmer gewählten Deckungssumme.
Was ist bei Flügen ins Ausland bei einer Haftpflichtversicherung zu beachten?
Besonders bei Flügen ins Ausland gelten unter Umständen andere Haftungsregelungen. Maßgeblich sind immer die jeweiligen Landesgesetze. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug ins Ausland, über die jeweiligen nationalen Haftungsvorschriften.
Was sind Rechnungseinheiten, Sonderziehungsrechte (SZR), Spezial Drawing Rights (SDR)?
Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF / IMF International Monetary Fund). Es enthält feste Beträge der vier wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund und wird täglich neu festgesetzt.
